|
|
|
Die Dokumentation der Arbeitsleistungen und Qualifikationen kann durchaus schon während der Kündigungsverhandlung Thema sein. Beispielsweise ist es klug, den Arbeitgeber frühzeitig auf gute Referenzen anzusprechen, um diese seinen Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das formale Arbeitszeugnis wird in der Regel jedoch erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt. Auch hier lohnt sich ein genauer Blick, denn die Beurteilung im Arbeitszeugnis liegt nicht allein im Ermessen des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitszeugnis zu seinen Gunsten verändern lassen:
Bei Zweifeln empfiehlt es sich, das Arbeitszeugnis von einem Experten prüfen zu lassen. Oftmals werden so genannte Geheimcodes in der Zeugnissprache verwendet, die Laien nicht eindeutig entschlüsseln können. Weigert sich der Arbeitgeber, ein nachteiliges Zeugnis zu ändern, besitzt der Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Zeugnisberichtigungsklage. Diese Klage sollte jedoch baldmöglichst eingereicht werden.
030 / 2888 570