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Thema: Arbeitsrecht


09.06.2010

Betreuung von Pflegefällen in der Familie

Neues Familiengesetz soll Pflege erleichtern

Damit die Betreuung pflegebedürftiger Eltern nicht gleich ein Karriere-Aus bedeutet, gibt es einen neuen Gesetzesentwurf, der es Frauen und Männern erlauben würde, ihre Arbeitszeit bei 75 % ihres Gehalts zu halbieren.

Die Ü30-Generation hat alle Hände voll zu tun. Karriere, die eigene Familie und oft auch die Pflege der kranken Eltern oder Schwiegereltern. Wie Karriere.de berichtet, wird die Zahl der Pflegefälle in den nächsten zehn Jahren von 2,25 Millionen auf drei Millionen ansteigen. Die Pflege und Betreuung der kranken Senioren bedeutet für viele Gehaltseinbußen, Karriere-Aus und Rentenlücken. Um das zu verhindern soll es ein neues Familienpflegegesetz geben. Danach wäre es möglich, die Arbeitszeit wegen häuslicher Pflegeaufgaben für maximal zwei Jahre bis auf die Hälfte zu reduzieren und trotzdem 75 Prozent des Gehalts weiter zu beziehen. Nach der Pflege-Auszeit würden sie dann wieder voll arbeiten bei allerdings weiterhin nur 75 % Gehalt - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Doch auch schon vor dem Gesetz haben zahlreiche Unternehmen eigene Modelle entwickelt, um ihren Mitarbeitern die Pflege zu ermöglichen. So zum Beispiel Daimler, der seinen Angestellten zwölf Monate unbezahlten Urlaub zur Pflege eines nahen Angehörigen anbietet. Wer darüber hinaus noch weitere Zeit benötigt, kann sein Arbeitsverhältnis kündigen, bekommt aber eine Wiedereinstellungsgarantie für die nächsten drei Jahre. Derzeit können bis zu sechs Monate Pflegeurlaub genommen werden, allerdings nur unbezahlt und auch nur bei Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Weitere Informationen unter: http://www.karriere.de/beruf/wie-sich-karriere-und-k-mmern-vereinbaren-lassen-9957/


Verena Schorcht



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