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Wer hat nicht schon mal morgens - übermüdet oder lustlos - daran gedacht, sich selbst einen freien Tag zu genehmigen? Dass man es nicht nur bei dem Gedanken belassen sollte, da es gegen die vertraglichen Pflichten verstößt, entschied auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz und verurteilte einen Brief- und Zeitungszusteller, die Detektivkosten von rund 2500 Euro übernehmen zu müssen (Az. 7 Sa 197/08). Der besagte Mitarbeiter meldete sich krank, worauf der Arbeitgeber dessen Frau als Vertretung beschäftigte. Jedoch ging der "Kranke" seiner Frau zur Hand und wurde gesehen. Darauf hin beauftragte der Arbeitgeber einen Detektiv. Die Richter befanden, dass der Mitarbeiter die Überwachgungskosten schuldhaft veranlasst habe, weil er seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder seine Gesundung verzögert hätte.
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