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"Hatschi" und "Gesundheit" schallt es aus allen Ecken des Büros. Mit dem kälteren Wetter, hält gleichzeitig auch die Erkältungswelle wieder Einzug in den deutschen Büroalltag. Und einmal mehr stellt sich für viele die Frage: Soll ich mit Schniefnase, Hustenreiz und dickem Kopf wirklich zur Arbeit gehen? Ist das fair gegenüber meinen Kollegen, die ich damit eventuell anstecke? Oder sind die eher froh, wenn ich meine Arbeit nicht zusätzlich auf ihre Schultern laste und weiterhin brav erscheine? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich bei einer Erkältung verhalten bzw. wie Sie sich vor der Ansteckung am Arbeitsplatz schützen können.
Bei den ersten Anzeichen einer Erkältung ist es nicht notwendig gleich prophylaktisch zu Hause zu bleiben. Allerdings sollten Sie spätestens jetzt anfangen sich zu schonen und körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Wer also in seinem Beruf sehr körperlich gefordert wird, tut gut daran, einmal mehr zu überlegen, ob er zur Arbeit geht oder nicht. Generell ist es natürlich immer ein Abwägen: Belasten Sie Ihre Kollegen mehr mit Ihrer Ab- oder mit Ihrer Anwesenheit? Nutzt es Ihrem Betrieb mehr, wenn Sie zwei Tage ausfallen, im Bett bleiben und sich auskurieren oder wenn Sie jeden um sich herum doch noch anstecken? Dauert die Erkältung länger als eine Woche an oder kommt noch Fieber hinzu, brauchen Sie jedoch gar nicht lange fackeln, sondern sollten sofort einen Arzt aufsuchen. Falls Sie diesen Schritt schon vorher erahnen, können Sie auch versuchen, Ihren Kollegen die Arbeit für die kommenden Tage ein wenig zu erleichtern: Versuchen Sie dringende Aufgaben noch zu erledigen, sagen Sie anstehende Termine vorsorglich ab oder übergeben Sie sie gleich an andere und richten Sie – nach Absprache – eine Mailumleitung ein. Und wenn Sie sich am nächsten Tag doch wieder fit fühlen, dürfen Sie sich immerhin über einen aufgeräumten Arbeitsplatz freuen.
Auch mit einer Krankschreibung ist es Ihnen gestattet, das Haus zu verlassen – für Einkäufe, Arzt-, Apotheken- oder auch Bankbesuche. Trotzdem dient die Krankschreibung natürlich in erster Linie zu Ihrer Erholung. Deshalb müssen Sie für Ihren Arbeitgeber auch nicht immer telefonisch erreichbar sein – es sei denn, Sie besitzen Gegenstände, z.B. Schlüssel oder Informationen, die für den geregelten Betriebsablauf von Nöten sind. Sobald es Ihnen besser geht, Sie aber immer noch krankgeschrieben sind, dürfen Sie im Übrigen auch vorzeitig wieder arbeiten gehen. Schließlich handelt es sich dabei um kein Arbeitsverbot, sondern lediglich um einen Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber und die Sozialversicherung.
Die Deutsche Bahn tut jedes Jahr zum Wintereinbruch immer wieder überrascht, wenn die Gleise vereisen und es dadurch zu erheblichen Ausfällen im Bahnverkehr kommt. Dabei ist es nun wirklich kein Geheimnis, dass Ende November/Anfang Dezember durchaus schon einmal der erste Schnee fallen kann. Genauso müssen Sie sich auch nicht von einer herbstlichen Erkältung überrumpeln lassen, sondern können Ihr Immunsystem mit folgenden Maßnahmen gezielt darauf vorbereiten:
Erkältungsviren verbreiten sich in Form von Speicheltröpfchen beim Atmen, Husten oder Niesen. Bei einem Nieser können Sie sogar bis zu einem Meter weit fliegen. Die Weitergabe der Erreger ist ebenfalls über Oberflächen (z.B. Türgriffe) oder Hände möglich. Daher sind Menschen, die auf engem Raum zusammenarbeiten besonders gefährdet, sich gegenseitig anzustecken. Im Berufen mit wenig Menschenkontakt ist die Übertragung weit weniger wahrscheinlich. Aber auch bei Bürojobs lässt sich durch ein paar einfache Maßnahmen das Risiko einer Ansteckung verringern.
Wenn Sie die kleinen Tipps beachten, bleiben Sie dieses Jahr vielleicht verschont. Wir wünschen Ihnen eine gute Gesundheit!
Alexandra Jabs
030 / 2888 570