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Der Urlaub sollte dazu da sein, um sich zu erholen und den Arbeitsalltag einmal ganz und gar hinter sich lassen zu können. Doch was tun, wenn der Chef Ihnen die Ruhe nicht gönnt uns sie sogar während des Urlaubs mit Telefonaten und E-Mails belästigt? Müssen Sie sich alles gefallen lassen?
Jeder freut sich auf seinen Urlaub. Endlich einmal nichts tun und an nichts denken müssen. Doch wie Focus.Online berichtet, lässt der Job über die Hälfte der Beschäftigten auch während des Urlaubs nicht los. 52 Prozent rufen in den Ferien ihre geschäftlichen E-Mails ab und 18 Prozent nehmen, um immer erreichbar zu sein, sogar das Firmenhandy oder -Notebook mit in den Urlaub.
Das man immer erreichbar ist, ist zwar löblich aber mit Erholung hat das jedoch nichts zu tun. Arbeitsrechtlich gesehen hat auch kein Arbeitsgeber das Recht von seinen Mitarbeitern Erreichbarkeit im Urlaub zu verlangen. Der Chef darf den Urlaub seiner Mitarbeiter nur in dringenden Angelegenheiten stören. Ein Beispiel hierfür wäre etwa, dass ein Passwort fehlt, ohne das die Kollegen nicht weiterarbeiten können. Der Mitarbeiter ist aber nicht verpflichtet seinem Chef die notwendigen Kontaktdaten zu hinterlassen. Es obliegt jedem selbst, ob er gestört werden kann oder nicht.
Werden während des Urlaubs dennoch Arbeiten übernommen, sollte dies auf keinen Fall für umsonst geschehen. Durchgearbeitete Urlaubstage müssen entweder bezahlt oder nachgeholt werden.
Weitere Informationen unter: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-19130/arbeitsrecht-mein-chef-der-urlaubs-crasher_aid_530474.html
Verena Schorcht
030 / 2888 570