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Thema: Arbeitsrecht


26.01.2012

Neugründer haben es schwerer

Geänderte Regeln für den Gründungszuschuss

Arbeitslose haben kein Recht mehr auf den durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Weg in die Selbständigkeit.

Sich selbständig machen und auf eigenen Beinen stehen – das ist ein Traum von vielen. Gerade, wenn es mit der Suche nach dem neuen Job nicht klappt, bietet der Weg in die Selbständigkeit eine gute Alternative zur Arbeitslosigkeit. Das sieht auch Vater Staat so und förderte bislang alle gründungswilligen Arbeitslosen mit dem Gründungszuschuss, einer neunmonatigen Bezuschussung in Höhe des Arbeitslosengelds I plus einer Pauschale von 300 Euro. Auf Antrag konnte die Pauschale dann noch um sechs Monate weiter bewilligt werden. Doch diese goldenen Zeiten sind vorbei. Wie die Rheinische Post Online berichtet, wird der Gründungszuschuss, also das Arbeitslosengeld I plus Pauschale nunmehr nur noch sechs Monate ausgezahlt. Zwar können die Gründer einen Antrag auf Verlängerung für weitere neun Monate stellen, erhalten in diesem Zeitraum aber dann nur noch die Pauschale von 300 Euro. Außerdem müssen die Arbeitslosen sich bereits spätestens nach sieben Monaten für das Gründungsvorhaben entscheiden, während sie zuvor neun Monate Zeit hatten. Und die größte Hiobsbotschaft: Es besteht jetzt kein Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss, sondern liegt einzig und allein im Ermessen des Beraters bei der Arbeitsagentur.

Weitere Informationen: http://www.rp-online.de/wirtschaft/beruf/sieben-monate-zeit-fuer-neues-unternehmen-1.2671152


Alexandra Jabs Büro für Berufsstrategie



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