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Das Thermometer steigt nicht nur draußen ins nahezu Unerträgliche, sondern auch in vielen Büros. Ein Anspruch auf einen kühleren Arbeitsplatz oder gar Hitzefrei besteht allerdings nicht. Lediglich Schwangere und stillende Mütter können von ihrem Arbeitgeber einen kühleren Arbeitsplatz verlangen.
Auch wenn die Sonne brennt und der Schweiß tropft, haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf besser klimatisierte Arbeitsräume oder gar Hitzefrei. Wie Süddeutsche.de berichtet, hat der Arbeitgeber zwar die Pflicht die Arbeitsräume so zu gestalten, dass Arbeitnehmer „gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Dienstleistung gestattet“ und nach der Arbeitsstättenverordnung für eine „gesundheitlich zuträgliche Räumtemperatur“ zu sorgen, allerdings ohne konkrete Angaben. Die ausführende Arbeitsstätten-Richtlinie nennt hierfür eine Obergrenze von 26 Grad, die jedoch eher als Richtwert zu betrachten ist. Ein Recht auf Verweigerung der Arbeitsleistung oder gar eigenmächtige Beurlaubung ist bei Überschreitung der Temperatur keinen Falls gegeben.
Eine Ausnahme bilden Schwangere und stillende Mütter. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests können sie auf die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen bestehen. Kann diese der Arbeitgeber nicht gewährleisten, haben sie einen Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz oder sogar auf eine Freistellung.
Durch das Fehlen einer klaren Richtlinie, ist es ratsam das Gespräch mit den Vorgesetzten und mit ihm gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Denkbar sind zusätzliche Pausen, die Arbeitszeit in kühlere Stunden zu verlegen, oder das Abbummeln von Überstunden.
Weitere Informationen unter: http://www.zeit.de/karriere/2010-07/arbeitsrecht-hitze-buero?page=1
Verena Schorcht
030 / 2888 570