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Entlassung: Für eine gegessene Boulette, zwei verschwundene Pfandbons, ein abhanden gekommener Kugelschreiber, ja, für die banalsten Dinge im Arbeitsalltag haben Mitarbeiter schon ihren Job verloren. Und selbst wenn es vor Gericht geht, sind diese Verfahrensweisen oftmals auch noch ausdrücklich bestätigt worden. Seien Sie also auf der Hut – und aufgepasst, das ist jetzt ganz neu: Gewöhnen Sie sich endlich das Rauchen ab! Denn dafür wurde erst kürzlich einem Arbeitnehmer gekündigt. Sein Vorgesetzter wollte nicht länger die außerhalb des Büros eingelegten, über den Tag verteilten Raucherpausen hinnehmen. Mit deutlich über 50 und vielen Jahren im Dienste des Unternehmens hätte dieser Mitarbeiter sehr schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt gehabt. Und da hatte sogar das Arbeitsgericht ein Einsehen.
Aber mal ehrlich: Ohne Rauchen ist besser, sage ich Ihnen als Nichtraucher, ansonsten riskieren Sie eine dramatisch verkürzte Rente. Aber die ist ja so wie so nicht mehr sicher.
Jürgen Hesse
030 / 2888 570