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Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, ihren Resturlaub ins nächste Jahr zu übertragen. Wer Pech hat, muss damit rechnen, dass die freien Tage verfallen. Doch gibt es auch Ausnahmen für diese Regel.
Vier Wochen Südsee, sechs Wochen USA. Wer sich seine Urlaubstage aufspart, um im nächsten Jahr vielleicht eine längere Reise zu machen, hat sich womöglich verplant. Denn laut einer dpa-Meldung haben Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ihre aufgesparten Urlaubstage mit ins nächste Jahr zu nehmen. Anders sieht es aus, wenn betriebliche oder dringende persönliche Gründe, beispielsweise ein Großauftrag oder eine längere Krankheit, daran Schuld sind, dass der Jahresurlaub nicht vollständig genommen werden konnte. Dann muss der Arbeitgeber die verbliebenen Urlaubstage seines Mitarbeiters im ersten Quartal des folgenden Jahres auf jeden Fall noch genehmigen.
Weitere Informationen unter: http://www.suedkurier.de/ratgeber/karriere/Arbeit-Recht-Beruf-Freizeit;art467,4633260
Verena Schorcht
030 / 2888 570