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Heimliche Videoüberwachung, Abhören von Telefongesprächen und Kontrollieren der E-Mails – Vorgesetzte greifen oft zu fragwürdigen Mitteln. Durch ein neues Gesetz will die Bundesregierung in Zukunft die Daten der Arbeitnehmer besser schützen.
In jüngster Vergangenheit gab es einige Fälle, bei denen Unterhemen ihre Mitarbeiter systematisch überwacht haben. Firmen wie Lidl, die Deutsche Telekom oder die Deutsche Bahn haben durch heimliches Filmen, kontrollieren von E-Mails und Telefongesprächen in den vergangen Monaten für Negativschlagzeilen gesorgt. Um in Zukunft die Rechte der Arbeitnehmer besser zu schützen, hat sich die Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz geeinigt. Wie Sueddeutsche.de berichtet, soll dann die heimliche Videoüberwachung verboten werden. Ausnahme vom Verbot ist dann nur beim Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, wie etwa Diebstahl oder bei erheblicher arbeitsvertraglicher Pflichtverletzung gegeben. Auch Telefongespräche dürfen nicht ohne begründeten Verdacht abgehört werden, es sei denn, der Arbeitnehmer hat in die Überwachung eingewilligt. Dienstliche E-Mails hingegen dürfen kontrolliert werden, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen ist jedoch nicht eindeutig geklärt. Damit Arbeitgeber die persönlichen Daten ihrer Mitarbeiter nicht unberechtigt nutzen, sollten nach Meinung der Experten betriebliche Kommunikationsmittel nicht für private Zwecke genutzt werden. Ebenso sollten Mitarbeiter ihre Urlaubsbilder oder Arzttermine nicht im Outlook-Kalender im Büro speichern.
Weitere Informationen unter: www.sueddeutsche.de/karriere/ueberwachung-am-arbeitsplatz
Verena Schorcht
030 / 2888 570