WissenNachrichtenVideosBewerbungsfotografRechtsanwaltTesttrainingsMusterdownloadsJobboersenKarriereABCBewerbungsmappen

Bewerbung, Soft Skills, Karriere - zur Übersicht aller Themen Tagesaktuelle Nachrichten zu Bewerbung, Beruf und Karriere Bewerbungstipps in Bild und Ton - Videos von Hesse/Schrader Bewerbungsfotograf: Empfehlungen professionelle Bewerbungsfotos Arbeitsrecht Rechtsanwalt: Empfehlungen professioneller Rechtsanwälte Testtraining kostenlos: Assessment Center, Stressverhalten, IQ und mehr.. Download Bewerbung und Karriere: kostenlose Muster und Vorlagen

Geringe Arbeitslosenquote

Deutschland liegt im europäischen Vergleich vorn

Der deutsche Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv – besonders für junge Menschen. Mehr...


Add to Google Sie nutzen die personalisierte iGoogle-Startseite? Dann platzieren Sie
unsere täglichen Karrierenachrichten komfortabel auf Ihrer iGoogle-Startseite:




Überwachung: Heimliche Überwachung am Arbeitsplatz wird verboten
24.08.2010 - Überwachung

Heimliche Überwachung am Arbeitsplatz wird verboten

Neues Gesetz soll Arbeitnehmer besser schützen

Heimliche Videoüberwachung, Abhören von Telefongesprächen und Kontrollieren der E-Mails – Vorgesetzte greifen oft zu fragwürdigen Mitteln. Durch ein neues Gesetz will die Bundesregierung in Zukunft die Daten der Arbeitnehmer besser schützen.

In jüngster Vergangenheit gab es einige Fälle, bei denen Unterhemen ihre Mitarbeiter systematisch überwacht haben. Firmen wie Lidl, die Deutsche Telekom oder die Deutsche Bahn haben durch heimliches Filmen, kontrollieren von E-Mails und Telefongesprächen in den vergangen Monaten für Negativschlagzeilen gesorgt. Um in Zukunft die Rechte der Arbeitnehmer besser zu schützen, hat sich die Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz geeinigt. Wie Sueddeutsche.de berichtet, soll dann die heimliche Videoüberwachung verboten werden. Ausnahme vom Verbot ist dann nur beim Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, wie etwa Diebstahl oder bei erheblicher arbeitsvertraglicher Pflichtverletzung gegeben. Auch Telefongespräche dürfen nicht ohne begründeten Verdacht abgehört werden, es sei denn, der Arbeitnehmer hat in die Überwachung eingewilligt. Dienstliche E-Mails hingegen dürfen kontrolliert werden, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen ist jedoch nicht eindeutig geklärt. Damit Arbeitgeber die persönlichen Daten ihrer Mitarbeiter nicht unberechtigt nutzen, sollten nach Meinung der Experten betriebliche Kommunikationsmittel nicht für private Zwecke genutzt werden. Ebenso sollten Mitarbeiter ihre Urlaubsbilder oder Arzttermine nicht im Outlook-Kalender im Büro speichern.

Weitere Informationen unter: www.sueddeutsche.de/karriere/ueberwachung-am-arbeitsplatz


Verena Schorcht



Angebote...


eBook Download Probezeit

Probezeit Entspannt durch die Bewährungsprobe

PDF, 5.90 € 

eBook downloaden
Bewerbungsstrategien für Hochschulabsolventen im Online Shop bestellen

Bewerbungsstrategien für Hochschulabsolventen Startklar für die Karriere

360 Seiten, 19.95 € 

im Online-Shop bestellen

Potenzialanalyse - Paketangebot


Potenzialanalyse - Paketangebot


Kennen Sie Ihre Stärken und Schwächen?

590.00 €

Jetzt Termin vereinbaren
home | 
standorte | 
empfehlen |  kontakt |  news |  presse |  über uns  
Kontakt Telefon030 / 2888 570
Kontakt E-Mail info@berufsstrategie.de
Newsletter abonnieren Newsletter
Personalmanagement für Unternehmen     Weiterbildung für Trainer
Bewerbungstipps
Wissen, Muster, News
Beratung
Coaching und Training
Checks/Erstellung
Bewerbung, Arbeitszeugnis
Seminare
Karriere und Bewerbung
Buchshop
Hesse/Schrader
eBooks
zum Download