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10.06.2009 - Vorstellungsgespräch

Lügen haben kurze Beine!?

Fragen im Vorstellungsgespräch

Immer wieder sind unsere Berater und Trainer mit der Frage nach Lügen im Vorstellungsgespräch konfrontiert: Darf ich das?, Gibt es verbotene Fragen? etc. Sprechen wir bei Einstellungs-Interviews besser von heiklen bzw. grenzwertigen Fragen, die leider immer wieder vorkommen. Es gibt allerdings auch die Kategorie der unzulässigen Fragen, auf die ein Bewerber nicht wahrheitsgemäß oder auch einfach nichts antworten muss. Der Personaler wird dann allerdings seine Schlüsse daraus ziehen - hier spielt die Psychologie eine große Rolle und es kommt auf das Geschick des Kandidaten an, wie er die Gesprächssituation meistert. Wir haben für Sie eine Liste unzulässiger Vorstellungsgespräch Fragen und Themen bzw. deren Ausnahmen zusammengestellt:


Fragen im Vorstellungsgespräch

  • Fragen nach früheren Erkrankungen sind nur dann zulässig, wenn für den Betrieb oder die anderen Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse besteht
  • Fragen nach bestehenden Erkrankungen nur, wenn sie im Zusammenhang mit Tätigkeit stehen (z. B. wenn eine Krankenschwester eine ansteckende Krankheit hat, diese verschweigt und dadurch Leib und Leben von Patienten gefährden kann)
  • Fragen nach bestehender Schwangerschaft (Ausnahmen bei gesundheitsgefährdender Tätigkeit)
  • Fragen nach Empfängnisverhütung (der Versuch, etwas über die Familienplanung des potenziellen Mitarbeiters zu erfahren)
  • Fragen nach bisheriger Vergütung
  • Fragen nach den Vermögensverhältnissen (Ausnahme: Der Arbeitnehmer muss mit Geld umgehen oder es besteht die Gefahr der Bestechung oder des Geheimnisverrats)
  • Fragen nach Religionszugehörigkeit (Ausnahme: Job in Kirchen, so genannte "Tendenzbetriebe")
  • Fragen nach Partei- und/oder Gewerkschaftszugehörigkeit (Ausnahme: bei Einstellungen in eine solche Organisation)
  • Fragen ob der Bewerber in absehbarer Zeit eine Ehe schließen wird (Stichwort: Familienplanung)
  • Frage nach Familienstand (Stichwort: Flexibilität des Bewerbers)
  • Fragen nach sexueller Orientierung (Ausnahme in der katholischen Kirche z. B.: Wenn nach Abschluss eines Arbeitsvertrags ein Angestellter sich offen zu seiner Homosexualität bekennt und diese mit einem Partner demonstriert)
  • Fragen nach Scheidungen (Stichwort: "Zuverlässigkeit", Familienplanung)
  • Fragen nach Behinderungen (s. h. auch Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG)
  • Fragen nach Geburtsort (wegen ethnischer Herkunft, s.h. auch AGG)
  • Fragen nach dem Alter (s.h. wiederum AGG)

Unser Tipp für heikle Fragen am Beispiel eines Klassikers:

Sind Sie krank?
Darauf müssen Sie nur (ehrlich) antworten, wenn Sie wegen einer bestehenden Krankheit Ihre Tätigkeit nur eingeschränkt ausüben könnten. Wie dies beispielsweise bei einem Tierpfleger mit einer Allergie auf Katzenhaare der Fall wäre. Nehmen wir weiter an, ein Bewerber leidet unter Diabetes, dann ist er, wie die meisten anderen auch, in vollem Umfang arbeits- und leistungsfähig. Wenn er den Interviewer von seiner fachlichen und charakterlichen Eignung überzeugen kann, wird diesen die Krankheit in den meisten Fällen nicht sonderlich interessieren. Sie sollten also immer überlegen, wohin die Ehrlichkeit bzw. Unehrlichkeit führen kann. Wenn es sich nicht um auskunftspflichtige Fragen handelt, dann wägen Sie ab, welche Reaktion für Sie von Vorteil ist.

Reagieren Sie jedoch auf heikle Fragen nicht wie eine beleidigte Leberwurst oder gar aggressiv. Es hat auch keinen Sinn, darüber mit Ihrem Gesprächspartner eine Diskussion vom Zaun zu brechen. Das dürfte die gesamte Atmosphäre beschädigen.


Steffen Westermann



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