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Immer wieder sind unsere Berater und Trainer mit der Frage nach Lügen im Vorstellungsgespräch konfrontiert: Darf ich das?, Gibt es verbotene Fragen? etc. Sprechen wir bei Einstellungs-Interviews besser von heiklen bzw. grenzwertigen Fragen, die leider immer wieder vorkommen. Es gibt allerdings auch die Kategorie der unzulässigen Fragen, auf die ein Bewerber nicht wahrheitsgemäß oder auch einfach nichts antworten muss. Der Personaler wird dann allerdings seine Schlüsse daraus ziehen - hier spielt die Psychologie eine große Rolle und es kommt auf das Geschick des Kandidaten an, wie er die Gesprächssituation meistert. Wir haben für Sie eine Liste unzulässiger Vorstellungsgespräch Fragen und Themen bzw. deren Ausnahmen zusammengestellt:
Unser Tipp für heikle Fragen am Beispiel eines Klassikers:
Sind Sie krank?
Darauf müssen Sie nur (ehrlich) antworten, wenn Sie wegen einer bestehenden Krankheit Ihre Tätigkeit nur eingeschränkt ausüben könnten. Wie dies beispielsweise bei einem Tierpfleger mit einer Allergie auf Katzenhaare der Fall wäre. Nehmen wir weiter an, ein Bewerber leidet unter Diabetes, dann ist er, wie die meisten anderen auch, in vollem Umfang arbeits- und leistungsfähig. Wenn er den Interviewer von seiner fachlichen und charakterlichen Eignung überzeugen kann, wird diesen die Krankheit in den meisten Fällen nicht sonderlich interessieren. Sie sollten also immer überlegen, wohin die Ehrlichkeit bzw. Unehrlichkeit führen kann. Wenn es sich nicht um auskunftspflichtige Fragen handelt, dann wägen Sie ab, welche Reaktion für Sie von Vorteil ist.
Reagieren Sie jedoch auf heikle Fragen nicht wie eine beleidigte Leberwurst oder gar aggressiv. Es hat auch keinen Sinn, darüber mit Ihrem Gesprächspartner eine Diskussion vom Zaun zu brechen. Das dürfte die gesamte Atmosphäre beschädigen.
Steffen Westermann
030 / 2888 570