|
|
|
Das Fußballereignis des Jahres steht vor der Tür und bietet die ideale Gelegenheit, die eigenen Smalltalk-Qualitäten einmal auszuprobieren und gegebenenfalls zu verbessern. Mehr...
Blender - oft schlechter qualifiziert und trotzdem auf der Karriereleiter immer auf dem Weg nach oben. Wie erkennen wir Blender und was können wir dagegen tun? Mehr...
Heute gibt es so viele Möglichkeiten der Weiterbildung oder der beruflichen Umorientierung, dass die Wahl manchmal etwas schwer fallen kann. Hier einige Tipps. Mehr...
Auch eine E-Mail-Bewerbung erfordert absolute Sorgfalt und muss ebenso wie die schriftliche Bewerbung allen formalen Anforderungen genügen. Mehr...
Sie nutzen die personalisierte iGoogle-Startseite? Dann platzieren Sie
unsere täglichen
Karrierenachrichten komfortabel auf Ihrer iGoogle-Startseite:

Wer lange Zeit krank ist, dem darf das Weihnachtsgeld gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden. Das Gericht entschied, dass der Anspruch auf Gratifikation abhängig davon gemacht werden kann, wie lange ein Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz wies damit die Klage einer Arbeitnehmerin zurück, die im Gegensatz zu den vorangegangenen Jahren kein Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Monatsgehaltes bekommen hat. Der Arbeitgeber begründete seine geringere Zahlung damit, dass die Klägerin sechs Monate krank gewesen sei. Das LAG gab dem Beklagten Recht und stellte noch einmal hervor, dass der Arbeitgeber die Höhe der Auszahlung davon abhängig machen darf, wie lange eine Person tatsächlich in dem Jahr gearbeitet hat. Ein Arbeitgeber hat somit das Recht Sonderzahlungen bei längerer Krankheit zu kürzen oder gar ganz zu streichen.
Verena Schorcht
030 / 2888 570