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Weiterbildung Finanzieren

Ein Leben lang sollen wir lernen - so die Devise vieler Experten und Politiker. Doch wie so vieles im Leben ist auch die berufliche Weiterbildung nicht umsonst. Dabei ist gerade jetzt zu Zeiten der immer weiter voranschreitenden Globalisierung und dem rasanten technischen Wandel, die berufliche Weiterbildung von enormer Bedeutung. Um in Zukunft noch mehr Beschäftigte für das lebenslange Lerne zu gewinnen, gibt es vom Staat für die verschiedensten Zielgruppen unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten. Gefördert werden unter anderem ältere Arbeitnehmer, Geringverdiener, Berufsrückkehrer sowie Väter und Mütter in der Elternzeit aber auch Unternehmen.

Neben den einkommensabhängigen bundesweiten Förderungsmöglichkeiten (Prämiengutschein und Weiterbildungssparen), gibt es auch noch verschiedene regionale Förderprogramme. Ausschlaggebend sind hier in erster Linie Wohnsitz oder Arbeitsort und nicht die Höhe des Einkommens. Beim Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen werden nicht nur Privatpersonen gefördert, sondern zusätzlich auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter schulen. Hier können sich Unternehmen bis zu 50 Prozent der anfallenden Weiterbildungskosten erstatten lassen.

Bundesweite Förderprogramme


Regionale Förderprogramme


Bildungsurlaub

Weiterbildungen kosten nicht nur Geld sondern vor allem auch Zeit. Aus diesem Grund kann der Arbeitnehmer für seine berufliche Weiterbildung beim Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen. In zwölf Bundesländern ist der Bildungsurlaub gesetzlich verankert. Lediglich in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es hierfür keine gesetzliche Grundlage. Als Mitarbeiter stehen Ihnen in der Regel fünf Tage für eine berufliche Weiterbildung pro Jahr zu, die Sie auch auf das folgende Jahr übertragen können um dann zehn Tage am Stück beantragen zu können. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, welches er dann später vom Land erstattet bekommt. Er ist aber nicht verpflichtet, sich auch noch an den Weiterbildungskosten zu beteiligen. Diese tragen Sie als Arbeitnehmer selbst. Ein Anspruch auf den Bildungsurlaub besteht im Allgemeinen erst nach einer sechsmonatigen Beschäftigung und in Rheinland-Pfalz sogar erst nach einer zweijährigen Beschäftigung.

Eine Übersicht zu den einzelnen Bundesländer mit deren gesetzlichen Regelungen sowie Anträgen und Info-Broschüren finden Sie hier: http://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=26

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