Mit dem Bildungscheck Brandenburg erhalten Sie Fördermittel für Ihre berufliche Weiterbildung von maximal 500 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben sowie einen Teil der Kursgebühren selber tragen. Die Selbstbeteiligung beträgt je nach den individuellen Voraussetzungen 10 % bzw. 30 %. Maximal können zwei Bildungschecks pro Jahr ausgestellt werden.
Wer wird gefördert:
10 % Eigenanteil für:
Beschäftigte in der Elternzeit
Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms „Kommunalkombi”
Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten
30 % Eigenanteil für:
alle anderen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, die im laufenden Jahr noch keine berufliche Weiterbildung besucht haben, außer sie wurde mit dem Bildungscheck oder der Bildungsprämie gefördert.
Wer wird nicht gefördert:
Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (Ausnahme: Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms Kommunalkombi).
Auszubildende und Studierende
Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III erhalten (Ausnahme: Personen, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten, sog. „Aufstocker”).
Was wird gefördert:
Berufliche Weiterbildung
Offene Kursangebote aber kein Einzelunterricht
Bitte beachten Sie: Prüfungsentgelte, Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder ähnliches werden nicht gefördert, sondern ausschließlich Teilnahmegebühren.
Ablauf:
Wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an eine der Beratungsstellen. Sie erhalten den Bildungscheck direkt im Anschluss an Ihr persönliches Beratungsgespräch. Bei einer telefonischen Beratung wird er Ihnen von der Beratungsstelle per E-Mail oder per Post zugeschickt. Sie müssen dann den Kurs innerhalb von sechs Monaten beginnen.
Sie melden Sich bei uns mit Ihrem Bildungscheck für den entsprechenden Kurs an und zahlen lediglich die 10 % bzw. 30 % des Preises. Alles Weitere übernimmt das Büro für Berufsstrategie.
Wichtig: Erst bei der LASA Brandenburg GmbH beraten lassen und den Bildungscheck beantragen, und dann erst zur Weiterbildung anmelden! Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Kurse ist nicht möglich.