Mit dem Bildungscheck Nordrhein-Westfalen können sowohl einzelne Beschäftigte als auch Unternehmen Fördermittel von 50 % (maximal 500 Euro) für eine Weiterbildung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitsstätte bzw. der Standort des Antragsstellers in Nordrhein-Westfalen ist. Beschäftigte dürfen darüber hinaus im laufenden und im vergangen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Empfangsberechtigte Beschäftigte:
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte deren Arbeitsstätte in NRW liegt und die in einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) bzw. Organisation mit höchstens 250 Mitarbeitern tätig sind.
Geschäftsführer, die nicht Eigentümer oder Teileigentümer des Unternehmens sind.
Geringfügige Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit Zeitvertrag und Minijober
Noch Beschäftigte, aber kurz vor der Arbeitslosigkeit stehende Personen.
Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub und Elternzeit
In Unternehmen mithelfende Familienangehörige (ohne andere Hauptbeschäftigung)
Mitarbeitende Eigentümer / Betriebsinhaber in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung.
Empfangsberechtigte Unternehmen
Fördermittel erhalten kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen mit höchstens 250 Beschäftigten.
Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens sind zu berücksichtigen: a) Lohn- und Gehaltsempfänger, b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind, c) mitarbeitende Eigentümer, d) Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
Wer wird nicht gefördert:
Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes
Betriebsinhaber oder Eigentümer eines Unternehmens
1 EURO-Jobber (hierfür sind die ARGEN/Optionskommunen zuständig)
Auszubildende
Personen, die Leistungen nach SGB II oder SFGB III erhalten (für diese Personen ist die Arbeitsagentur zuständig).
Was wird gefördert:
Berufliche Weiterbildung
Offene Kursangebote aber kein Einzelunterricht
Bitte beachten Sie: Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder ähnliches werden nicht gefördert, sondern ausschließlich Teilnahmegebühren.
Ablauf:
wenden Sie sich persönlich an einer der über 175 Beratungsstellen. Nach der Eignungsanalyse wird Ihnen der Bildungscheck ausgestellt. Der Bildungscheck enthält die inhaltliche Bezeichnung der ausgewählten Fortbildungsmaßnahme sowie den letzten Termin zur Einreichung bei der Weiterbildungseinrichtung.
Nach der Ausstellung melden Sie Sich bei uns mit dem Bildungsgutschein für eine Weiterbildung an und zahlen lediglich die Hälfte des Betrages. Alles Weitere übernimmt das Büro für Berufsstrategie.
Wichtig: Erst bei einer der Beratungsstellen beraten lassen und den Bildungscheck beantragen, und dann erst zur Weiterbildung anmelden! Eine Rückerstattung für bereits bezahlte oder angezahlte Kurse ist nicht möglich.