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Qualischeck Rheinland-Pfalz

Mit dem Qualischeck Rheinland-Pfalz können sowohl einzelne Beschäftigte als auch Unternehmen sich 50 % ihrer beruflichen Weiterbildungskosten max. 500 Euro pro Jahr fördern lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beschäftigten mindestens 45 Jahre alt sind, der Wohnsitz oder Firmensitz im Land Rheinland-Pfalz ist und im Kalenderjahr der Antragstellung noch kein Qualischeck erhalten haben.

Wer wird gefördert:

Wer wird nicht gefördert:

Was wird gefördert:

Bitte beachten Sie: Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder ähnliches werden nicht gefördert, sondern ausschließlich Teilnahmegebühren und eventuell anfallende Prüfungsgebühren. Weiterbildungsmaßnahmen mit Gesamtkosten unter 60 Euro werden grundsätzlich nicht gefördert, um unnötige Bürokratiekosten zu vermeiden.

Ablauf:

Wichtig: Erst bei der „Die RAT GmbH” beraten und den QualiScheck ausstellen lassen, und dann erst zur Weiterbildung anmelden! Eine Rückerstattung für bereits bezahlte oder angezahlte Kurse ist nicht möglich.

Weitere Informationen:

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