Mit dem Qualischeck Rheinland-Pfalz können sowohl einzelne Beschäftigte als auch Unternehmen sich 50 % ihrer beruflichen Weiterbildungskosten max. 500 Euro pro Jahr fördern lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beschäftigten mindestens 45 Jahre alt sind, der Wohnsitz oder Firmensitz im Land Rheinland-Pfalz ist und im Kalenderjahr der Antragstellung noch kein Qualischeck erhalten haben.
Wer wird gefördert:
Fördermittel erhalten sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch keine Rentenbezüge erhalten oder
Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten mit Firmensitz in Rheinland-Pfalz, für Weiterbildungsteilnehmer, die mindestens 45 Jahre alt sind und noch nicht in Rentenbezug stehen.
Mitarbeitende Betriebsinhaber ab 45 Jahren, in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung
Selbstständige und Freiberufler ab 45 Jahren, in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
Berufsrückkehrer ab 45 Jahren, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtspflichtigen Kindern unter 15 Jahren oder der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben.
Wer wird nicht gefördert:
Behörden und Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Was wird gefördert:
Berufliche Weiterbildung
Offene Kursangebote aber kein Einzelunterricht
Bitte beachten Sie: Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder ähnliches werden nicht gefördert, sondern ausschließlich Teilnahmegebühren und eventuell anfallende Prüfungsgebühren.
Weiterbildungsmaßnahmen mit Gesamtkosten unter 60 Euro werden grundsätzlich nicht gefördert, um unnötige Bürokratiekosten zu vermeiden.
Ablauf:
Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch „Die RAT GmbH”, die über die kostenlose Hotline (0800-5888432) und www.qualischeck.rlp.de erreichbar ist. Im Internet können Sie sich das Antragsformular herunterladen, Ihre persönlichen Daten sowie Ihre gewünschte Weiterbildung eintragen und an „Die RAT GmbH” schicken.
Nach der Überprüfung der formellen Vorrausetzungen und der Eignung der Weiterbildungsmaßnahme erhalten Sie Ihren QualiScheck per Post, der innerhalb von drei Monaten, ab Ausstellungsdatum, eingelöst werden muss. Nach Ablauf der drei Monate besteht kein Anspruch mehr auf eine Förderung.
Mit dem QualiScheck melden Sie sich bei uns für die beantragte Weiterbildung an und zahlen lediglich die Hälfte der Kosten. Den Rest übernimmt das Büro für Berufsstrategie.
Wichtig: Erst bei der „Die RAT GmbH” beraten und den QualiScheck ausstellen lassen, und dann erst zur Weiterbildung anmelden! Eine Rückerstattung für bereits bezahlte oder angezahlte Kurse ist nicht möglich.