Hier werden durch das Land Schleswig-Holstein bis zu 100 % der Weiterbildungskosten für berufliche Weiterbildung gefördert, insofern das Unternehmen die Beschäftigten zur Teilnahme an der Weiterbildung freistellt und die Weiterbildung mindestens zwei Tage (16 Stunden) umfasst.
Wer wird gefördert:
Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben.
Was wird gefördert:
Berufliche Weiterbildung
Um eine Förderung von 100 % zugesprochen zu bekommen, muss der Arbeitgeber den Weiterbildungsteilnehmer für die Dauer des Kurses freistellen. Findet die Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit statt, muss der Arbeitgeber 55 % der Weiterbildungskosten tragen. Die restlichen 45 % können vom Bundesland übernommen werden. In beiden Fällen werden jedoch nicht die tatsächlichen Weiterbildungskosten als Berechnungsgrundlage anerkannt, sondern lediglich 10 Euro pro Seminarstunde. Eine 16 Stündige Weiterbildung wird demnach nur mit 160 Euro Weiterbildungskosten veranschlagt und kann auch nicht höher gefördert werden. Eine Förderung von 45 % beläuft sich somit auf 72 Euro
Ablauf:
Laden Sie sich den Antrag auf Förderung nach A1 herunter und füllen Sie diesen aus. Der Antrag enthält Angaben zum Antragsteller, zum Betrieb sowie zum Weiterbildungsanbieter und muss vor Beginn der Weiterbildung im Original mit der rechtsverbindlichen Unterschrift bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden.
Ohne Zustimmung der Bewilligungsbehörde sollte auf keinen Fall mit der Weiterbildung begonnen werden.
Sie müssen die Seminarkosten bei der Anmeldung vorerst vollständig selber bezahlen. Erst nach Beendigung wird Ihnen eine Gutschrift erteielt. Dazu benötigen Sie die Teilnahmebestätigung bzw. Zertifikat, eine Kopie der Rechnung des Weiterbildungsanbieters sowie eine Kopie des Zahlungsnachweises. Die Unterlagen müssen spätestens drei Monate nach Beendigung der Weiterbildung an die Investitionsbank Schleswig-Holstein geschickt werden.