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Zukunftsprogramm Arbeit Schleswig Holstein

Hier werden durch das Land Schleswig-Holstein bis zu 100 % der Weiterbildungskosten für berufliche Weiterbildung gefördert, insofern das Unternehmen die Beschäftigten zur Teilnahme an der Weiterbildung freistellt und die Weiterbildung mindestens zwei Tage (16 Stunden) umfasst.

Wer wird gefördert:

Was wird gefördert:

Um eine Förderung von 100 % zugesprochen zu bekommen, muss der Arbeitgeber den Weiterbildungsteilnehmer für die Dauer des Kurses freistellen. Findet die Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit statt, muss der Arbeitgeber 55 % der Weiterbildungskosten tragen. Die restlichen 45 % können vom Bundesland übernommen werden. In beiden Fällen werden jedoch nicht die tatsächlichen Weiterbildungskosten als Berechnungsgrundlage anerkannt, sondern lediglich 10 Euro pro Seminarstunde. Eine 16 Stündige Weiterbildung wird demnach nur mit 160 Euro Weiterbildungskosten veranschlagt und kann auch nicht höher gefördert werden. Eine Förderung von 45 % beläuft sich somit auf 72 Euro

Ablauf:

Weitere Informationen:

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