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Thema: Personalmanagement


19.03.2019

Ghosting im Job

auf nimmer Wiedersehen

Mit Ghosting wird längst nicht mehr nur ein Phänomen aus der Onlinepartnersuche beschrieben. Plötzlicher Kontaktabbruch des Jobsuchenden zum Unternehmen wird immer häufiger praktiziert. Bisweilen erleben Arbeitgeber sogar, dass sich Bewerber und manchmal auch Mitarbeiter scheinbar wie „in Luft auflösen".

Was genau ist Ghosting?

Ghosting-Formen sind unterschiedlich. Einige Kandidaten erscheinen nicht zum vereinbarten Vorstellungsgespräch, andere geben keine Rückmeldung auf konkrete Jobangebote und immer häufiger melden sich ausgewählte Bewerbungskandidaten nach selbst erbetener Bedenkzeit nie wieder. Manche nehmen sogar ein Jobangebot an, unterschreiben den neuen Arbeitsvertrag, erscheinen jedoch nicht an ihrem ersten Arbeitstag. Sogar Fälle, bei denen Arbeitnehmer eine Zeit lang zur Arbeit kommen und dann plötzlich sang- und klanglos verschwinden, beklagen zunehmend mehr Unternehmen.

Warum ghosten Menschen im Berufsleben?

Verbindlichkeiten eingehen, konstruktive Auseinandersetzung und Kompromissbereitschaft gehören heute zu den immer weniger ausgeprägten Tugenden des (Arbeits-)Menschen. Mangelnde Sozial- und Entscheidungskompetenz sowie die Angst vor Abweisung oder auch Panik vor dem Vorstellungsgespräch oder ersten Arbeitstag mit neuen Kollegen können ebenfalls Gründe sein. Der wahrscheinlichste Grund für das Ghosting ist jedoch, dass qualifizierte Bewerber sich heute besser denn je aussuchen können, bei welchem Arbeitgeber sie anfangen wollen.

Nicht zu vergessen: Unternehmen haben es jahrelang vorgemacht. Firmen geben Bewerbern nach wie vor oft keine Rückmeldung, selbst nach einem Vorstellungsgespräch. Nun jedoch führt ein großes Jobangebot dazu, dass gut ausgebildete Bewerber mit genug Selbstbewusstsein und einer Portion Arroganz die Rollen tauschen und sich ebenso taktlos verhalten.

Wer mehr bietet… Was Arbeitgeber tun können

Unternehmen können dem mit guten Arbeitsplatzangeboten entgegen wirken, die neben angemessener Bezahlung auch vernünftige Perspektiven und flexible Arbeitszeitmodelle enthalten. Denn der Konkurrenzkampf um qualifizierte Arbeitnehmer steigt.

Personalabteilungen haben dafür zu sorgen, dass sich alle Bewerber wertgeschätzt fühlen, auch wenn ein Kandidat nicht passt. Immer sollte es für den Bewerbungsaufwand ein Dankeschön geben und jeder abgelehnte Bewerber hat eine höfliche Absage verdient.

Konstruktives Feedback während des Bewerbungsprozesses wird auf Bewerberseite häufig positiv gesehen. Insbesondere aber um die Finalisten im Auswahlverfahren sollten sich Arbeitgeber erkennbar engagierter bemühen.

Würden Sie es nicht auch begrüßen, wenn Ihr zukünftiger Chef Sie persönlich anruft und Ihnen mitteilt, sich auf die kommende Zusammenarbeit zu freuen? Nachdem der Arbeitsvertrag beidseitig unterschrieben ist, können Arbeitgeber ihren Wunschkandidaten für sich, die Aufgabe und das Unternehmen erneut nachhaltig begeistern. Durch eine positive Willkommenskultur in der Firma wird dem Neuankömmling von Anfang an die richtige Wertschätzung entgegengebracht. Da heutzutage bis zu drei Monate und mehr vergehen können zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem ersten Arbeitstag in der neuen Firma, sind Einladungen zu anstehenden Firmenveranstaltungen erste gute Schritte, den neuen Mitarbeiter zu integrieren.

Die Eingliederung am neuen Arbeitsplatz muss gut geplant werden. Eine vorbereitete Vorstellungsrunde vom Chef darf am ersten Tag nicht fehlen. Ein nach dem Patenprinzip ernannter gleichgestellter Mitarbeiter kann die Begleitung für die erste Zeit übernehmen. Regelmäßige Personalgespräche insbesondere zu Beginn der Tätigkeit sollten im wöchentlichen Rhythmus stattfinden. Hier können die ersten erlebten Arbeitstage besprochen und der neue Mitarbeiter ermutigt werden, Feedback zu geben.


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