„Über Geld spricht man nicht, man hat es.“ Abgeleitet von diesem bekannten Spruch des amerikanischen Milliardärs Paul Getty ist wohl die deutsche Redewendung „Über Gehalt spricht man nicht“, die faktisch zu den ungeschriebenen Geboten der Arbeitswelt gehört. Das eigene Gehalt preiszugeben, ist unüblich, aber Kollegen nach ihrer Vergütung zu fragen, gänzlich verpönt. Vorteilhaft ist die Situation vor allem für die Vorgesetzten: Wer nicht weiß, dass die Kollegin oder der Kollege für gleichwertige Aufgaben mehr verdient, traut sich vielleicht nicht, nach einer Gehaltserhöhung zu fragen. Gehören Sie auch zu den Menschen, die schon seit längerem mit ihrem Gehalt unzufrieden sind, sich aber nicht trauen, das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen? Dann ist es an der Zeit, mit guten Argumenten gerüstet sich in die Chefetage zu begeben. Eine gute Vorbereitung ist auch hier das A und O. Lesen Sie in unserem Artikel, worauf es beim Gespräch über eines der größten Tabuthemen in Deutschland ankommt.
Die Vorbereitung
Damit Sie Ihre Forderungen auch erfolgreich durchsetzen können, ist für Sie als Arbeitnehmer eine akribische Vorbereitung auf das Gespräch unerlässlich. Schreiben Sie dazu ein Resümee über Ihre eigenen Leistungen im Unternehmen. Listen Sie alle Fakten in Form von Zahlen auf. Ermitteln Sie dann Ihren Marktwert unter Berücksichtigung Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse, Ihrer Erfahrungen und natürlich auch Ihrer Erfolge. Auf Gehaltsvergleichsportalen können Sie Ihr Einkommen mit Durchschnittswerten Ihrer Branche und Ihrer Position vergleichen und so einen Einblick bekommen, wo Sie mit Ihrem Gehalt im regionalen Vergleich stehen. Zeigt sich hier Verbesserungspotenzial, kennen Sie gleichzeitig auch den Rahmen, in dem es sich bewegt. Realistische Vorstellungen sind bei einer Gehaltsverhandlung immer von Vorteil. Gehen Sie nun in sich und beantworten Sie sich folgende Fragen:
Wie viel möchte ich zukünftig verdienen?
Was sind meine Argumente für eine Gehaltserhöhung?
Was könnte aus Sicht des Arbeitgebers dagegen sprechen?
Welche Konsequenz hat es für mich, wenn ich meinen Wunsch nicht durchsetzen kann?
Über diese Punkte sollten Sie sich vor einer Gesprächsverhandlung im Klaren sein. Nehmen Sie auch Ihre schriftlichen Aufzeichnungen zum Gespräch mit.
Der richtige Zeitpunkt
Ein guter Zeitpunkt für ein Gehaltsgespräch ist es, wenn sich Ihr Aufgabenfeld und Verantwortungsbereich verändert hat. Eventuell haben Sie aber auch gerade ein schwieriges Projekt erfolgreich abgeschlossen. Erfolge sind immer gute Argumente. Weitere gute Momente könnten das Jahresende (wenn Sie im laufenden Jahr sehr gute Leistungen erbracht haben) sein oder wenn das Geschäft expandiert und sie vielleicht auch eine verantwortungsvollere Position anstreben. Ein eher ungünstiger Zeitpunkt ist dagegen direkt nach einem Urlaub oder nach längerer Abwesenheit (z. B. wegen Elternzeit, Beurlaubung mit oder ohne Gehaltsfortzahlung, Reha etc.). Ohne eine gute Performance und kontinuierliche Leistung vorweisen zu können, wird es mit der Gehaltsverhandlung schwierig.
Plan B: geldwerte Leistungen
Bevor Sie schon davon träumen, was Sie mit dem zusätzlichem Geld am liebsten machen möchten, sollten Sie wissen, dass in einem laufenden Arbeitsverhältnis in der Regel lediglich bis zu 5% mehr brutto ausgehandelt werden kann. Eine Gehaltsaufbesserung von ein paar Hundert Euro im Jahr lohnt sich also kaum, denn nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben bleibt am Ende von der Gehaltserhöhung kaum noch etwas übrig.
Damit Sie für Ihre Arbeitsleistung dennoch höher belohnt werden, können manchmal geldwerte Leistungen vom Arbeitgeber die bessere Alternative sein. Es lohnt sich, darüber nachzudenken. Davon profitiert nämlich auch Ihr Arbeitgeber, weil bei den Zusatzleistungen doch ein erheblicher Teil an Steuern und Sozialabgaben gespart werden kann. Insofern ist der Arbeitgeber möglicherweise für diese Lösung eher offen.
Was sind geldwerte Leistungen?
Unter geldwerten Leistungen bzw. Zuwendungen versteht man monatliche Freibeträge, die an einen bestimmten Zweck gebunden sind und im Einkommensteuergesetz vorgesehen sind. Meistens werden weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern für diese Zusatzleistungen fällig. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber weniger Geld in die Hand nehmen muss und der Arbeitnehmer von den Beträgen in voller Höhe profitiert.
Welche Formen geldwerter Zuwendungen gibt es?
Sachbezüge: Arbeitgeber können Angestellten monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei Sachbezüge in Höhe von maximal 44 Euro gewähren. Das können beispielsweise Gutscheine für Benzin, Kino oder Waren sowie die Übernahme von Fahrtkosten sein. Bei persönlichen Ereignissen wie Geburtstag, Heirat oder Geburt eines Kindes erhöht sich dieser Freibetrag auf 60 Euro.
Mitarbeiterrabatte: Eine beliebte Form geldwerter Zusatzleistungen sind Ermäßigungen für Mitarbeiter. Der jährliche Rabattfreibetrag je Arbeitnehmer beträgt 1.080 Euro.
Kinderbetreuung: Für Arbeitgeber sind Zuschüsse zur Kinderbetreuung (Achtung: nur im Kitaalter) eine einfache und insbesondere günstige Möglichkeit, ihre Mitarbeiter finanziell zu unterstützen.
Kantinenessen: Wenn es im Betrieb keine eigene Kantine gibt, kann der Arbeitgeber seinen Angestellten Essensgutscheine ausstellen.
Gesundheitskurse: Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern bis zu 500 Euro pro Jahr für Kurse bezahlen, die der Gesundheit dienen.
Technische Geräte: Überlässt der Arbeitgeber seinem Angestellten zum Beispiel ein Notebook oder ein Smartphone, so fallen dafür keine Steuern an. Beschenken darf der Chef seine Mitarbeiter damit allerdings nicht. Ein schriftlicher Überlassungsvertrag mit Rückgabepflicht regelt die Verpflichtung. Das Gerät bleibt somit Eigentum des Arbeitgebers.
Handykosten: Weitere Möglichkeiten, einen geldwerten Vorteil zu erhalten, sind beispielsweise auch ein vom Chef überlassenes Diensthandy, das die Angestellten auch privat nutzen können ebenso wie die Bezuschussung für den privaten Handyvertrag mit einer Pauschale von 20 Euro pro Monat.
Erholungsbeihilfe: Wenn ein Angestellter zur Kur fährt, kann sich der Arbeitgeber bei einer eindeutig berufsbedingten Erkrankung mit bis zu 600 Euro an den Kosten beteiligen. Ist die Krankheit nicht zwingend berufsbedingt entstanden, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 Euro auszahlen.
Fazit
Beruflich kann eine Sondervergütung für ein besonders gutes Betriebsklima sorgen und auch die Arbeitsleistung der Angestellten fördern. Arbeitgeber erlangen mit geldwerten Extras zudem eine Bindung ihrer Angestellten an das Unternehmen. Das Spektrum der möglichen geldwerten Zuwendungen ist sehr vielfältig, wie in den aufgeführten Beispielen dargelegt. Darüber hinaus profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von den geldwerten Zusatzleistungen. Selbst die Kombination mehrerer Gehaltsextras ist möglich. Im Zweifelsfall sollte jedoch immer ausgerechnet werden, ob sich der geldwerte Vorteil tatsächlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr lohnt als eine reine Gehaltserhöhung. In der Praxis vergrößern geldwerte Vorteile besonders in kleineren Betrieben oftmals den Spielraum einer Gehaltsverhandlung.
Zum Abschluss weisen wir noch ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesem Artikel um keine Steuerberatung handelt. Diese kann nur durch einen Steuerberater erfolgen.
Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader
13.09.2019: Gehaltserhöhung oder geldwerte Leistungen?
25.04.2017: Die Gehaltsvorstellung im Bewerbungsanschreiben
29.08.2013: Risiken für Arbeitnehmer bei Schwarzarbeit
29.05.2013: Geldwerte Zusatzleistungen
13.03.2013: Chef, ich will mehr Geld!
13.02.2013: Die neue Minijob Regelung
09.10.2012: Trainee Gehalt
27.06.2012: Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch
13.03.2012: Die Gehaltsverhandlung richtig vorbereiten
23.11.2011: Gehaltsverhandlung leicht gemacht
23.08.2011: Standhaftigkeit in Gehaltsverhandlungen
26.05.2011: Die feinen Gehaltsunterschiede
06.05.2011: Ausbeute adé
21.04.2011: Mehr Gehalt – aber wie?
03.03.2011: Zeitarbeit zahlt sich nicht aus
28.01.2011: Mehr Gehalt im Monat
26.11.2010: Mehr Geld zu Weihnachten
10.11.2010: Im Gehaltsvergleich weniger benachteiligt als vermutet
09.11.2010: Geld für Ihre Weiterbildung
25.10.2010: Mehr Gehalt lässt sich trainieren
20.10.2010: Manager verdienen durchschnittlich fast 700.000 Euro
06.10.2010: Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft
14.09.2010: Lohnschere geht erst im Alter auseinander
13.09.2010: Leistungsbezogenes Gehalt fördert Produktivität
08.09.2010: Ab 60.000 Euro wird man nicht glücklicher
05.07.2010: Seit Sonntag arbeiten Sie für den eigenen Geldbeutel
03.06.2010: Kürzung des Weihnachtsgeldes wegen Krankheit rechtens
11.05.2010: Anhebung des Mindestlohns für Elektriker
07.05.2010: Deutsche Manager verdienen überdurchschnittlich
15.04.2010: Wie viel kostet ein Arbeitnehmer pro Stunde?
20.01.2010: Was Sie von 2010 erwarten dürfen!
07.12.2009: Begehrtes Weihnachtsgeld
14.09.2009: JobWelt
17.01.2024
Wir trauern um Petra Barsch
19.01.2022
Neues Jahr, neuer Anfang, neues Glück
06.01.2022
Was Sie von 2022 erwarten dürfen!
07.06.2021
Die 10 wichtigsten Hesse/Schrader Tipps für Ihr erfolgreiches Video-Vorstellungsgespräch
23.09.2020
Neue Motivation für den alten Job
05.03.2020
Umfrage Brexit
28.02.2020
Coronavirus und Arbeitsrecht
11.10.2019
Unser Karrierekreuzworträtsel: Lösung und Gewinner!
13.09.2019
Gehaltserhöhung oder geldwerte Leistungen?
29.07.2019
Ihr Weg in die Selbstständigkeit
Beratung, Coachings und Seminare zu allen Themen rund um Bewerbung, Karriere und Arbeitswelt.
Arbeitssuchende und Arbeitnehmer sind Unternehmer in eigener Sache, deren Fähigkeiten im Arbeitsmarkt von Arbeitgebern benötigt und gesucht werden. Wir beraten Sie in Orientierungsphasen, stärken Ihre Selbstwahrnehmung und entwickeln mit Ihnen individuelle Strategien für Ihre Berufs- und Karriereplanungen. Wir unterstützen Hochschulabsolventen, Berufseinsteiger, Berufserfahrene und Führungskräfte bei allen wichtigen Themen der Bewerbungs-, Karriere- und Arbeitswelt.