Spätestens zum Berufseinstieg fällt die Familienversicherung weg und ein eigener Versicherungsschutz wird fällig. Viele stellen sich vor dem ersten Karriereschritt daher die Frage: Gesetzlich oder privat? Wer die Wahl hat, sollte nicht nur den Preis entscheiden lassen. Wichtig sind auch die eigenen Bedürfnisse und die Lebensplanung.
Welche Versicherungsoptionen möglich sind, ist abhängig vom angestrebten Berufsweg und Einkommen. Folgende Personen können ohne weitere Voraussetzungen in die private Vorsorge eintreten:
Für Angestellte gelten schärfere Regeln. Sie müssen mindestens ein Jahr lang ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze vorweisen können, um in die PKV wechseln zu können. Viele Berufseinsteiger sind daher zunächst an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden.
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In der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung werden die Beiträge unterschiedlich kalkuliert. In der GKV gilt das Solidaritätsprinzip, weshalb Gutverdiener mehr zahlen, als Geringverdiener. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens (Stand 2013). Für die Beitragsberechnung werden nur Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Die Beiträge für die private Krankenversicherung werden abhängig vom Krankheitsrisiko und dem Alter bei Eintritt in die Versicherung kalkuliert. In der Regel wird vor Vertragsabschluss daher eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Auch die Leistungen im Tarif beeinflussen die Kostenberechnung. Das Geschlecht und das Einkommen werden hingegen nicht berücksichtigt.
Vergleicht man die private Krankenversicherung mit dem gesetzlichen Schutz verspricht die private Krankenversicherung viele Vorteile. Unter anderem:
Für Selbständige, Freiberufler und Angestellte mit hohem Verdienst ist vor allem der letzte Punkt vorteilhaft. Sie zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung häufig den Höchstbeitrag. Auch für Beamte ist die private Vorsorge meist attraktiver. Hier können sie Spezialtarife zur Ergänzung der Beihilfe abschließen. In der GKV hat die Beihilfeberechtigung hingegen keine Relevanz.
Der Eintritt in die private Vorsorge kann eine Entscheidung fürs Leben sein. Nur wer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze zurückfällt, kann in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Bei der Wahl zwischen GKV und PKV sollten neben den Kosten daher auch grundsätzlich die aktuelle Situation und weitere Lebensplanung einbezogen werden. Je mehr der folgenden Fragen mit Ja beantwortet werden, desto eher empfiehlt sich das gesetzliche System:
Für die endgültige Entscheidung zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist es ratsam, eine Beratung durch einen unabhängige Experten in Anspruch zu nehmen.
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