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Thema: Mobbing


07.03.2013

Was bedeutet Mobbing?

Definition und Gesetzeslage

Mobbing stellt in der Arbeitswelt ein zunehmendes Problem dar, wie die steigenden Zahlen der psychosomatischen Erkrankungen und Krankschreibungen überhaupt belegen. Es hat für die Betroffenen auf jeden Fall desaströse Folgen. Es handelt sich schlichtweg um ein volkswirtschaftliches Problem, dem schwer zu begegnen ist. Dabei findet sich Mobbing auch schon in den Schulen, mit Langzeitfolgen für die Betroffenen, wie einschlägige Untersuchungen zeigen, Betroffene, die später vielfach aufgrund ihrer Disposition nochmals zu Opfern werden.

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Mobbing am Arbeitsplatz

Rund 1.000.000 Arbeitnehmer (das sind 2,7 Prozent) in Deutschland betrachten sich als Opfer von Mobbing, das dadurch gekennzeichnet ist, dass über einen längeren Zeitraum hinweg versucht wird durch Schikanen, Beleidigungen und Psychoterror im Allgemeinen Betroffene aus dem Betrieb zu ekeln. Dies kann sich darin äußern, dass sinnlose Arbeiten zugewiesen werden, die Arbeit häufig ungerechtfertigt kritisiert wird und falsche Gerüchte in Umlauf gebracht werden. Häufig schließen sich dabei mehrere Akteure gegen einen Einzelnen zusammen, wobei zunächst zwischen Bossing (Mobbing durch den Chef) und Mobbing durch Gleichgestellte oder Untergebene unterschieden wird. In manchen Fällen schließen sich Chefs und Gleichgestellte auch gegen einen Einzelnen zusammen, was die Situation doppelt schwierig macht. Die Forschung geht dabei davon aus, dass Mobbing-Opfer und Täter eine jeweils charakterliche Disposition haben, die den einen zum potenziellen Opfer werden lässt und andere dazu animieren, vermeintlich Schwächere zu drangsalieren. Opfer reagieren oft mit Ohnmachtsgefühlen, psychosomatischen Beschwerden, innerer Kündigung, Selbstzweifeln und Konzentrationsschwierigkeiten, während sie vielmals nicht in der Lage sind, dem Täter ein energisches Stop! zu signalisieren. Längere Krankschreibungen bis hin zur Kündigung sind die Konsequenzen, der volkswirtschaftliche Schaden durch Mobbing ist schwer zu beziffern, dürfte sich aber in Milliardenhöhe bewegen. Je länger das Mobbing anhält, umso öfter schleichen sich bei Betroffenen dann tatsächlich Fehler bei der Arbeit ein, die aus Unsicherheit resultieren.


Ab wann greift das Strafrecht?

Im Gegensatz zu Ländern wie Frankreich, Spanien und Schweden gibt es in Deutschland leider zunächst keine rechtliche Handhabe gegen Mobbing, weil dieses eben dadurch gekennzeichnet ist, dass versteckt und perfide gegen Betroffene agiert wird. Offene Konfrontationen bleiben meist aus, stattdessen wird verdeckt gehandelt. Das Strafrecht greift daher erst dann, wenn andere Straftatbestände wie etwa eindeutige verbale Beleidigungen oder sogar Prügel eingetreten sind. Arbeitsrecht greift bei Mobbing aus den genannten Gründen nur schwer.

Berufsrechtsschutz online finden ist dabei die beste Option, weil sich Opfer von Mobbing von einer Versicherung auch beraten lassen können, welche Möglichkeiten ihnen im Fall der Fälle zur Verfügung stehen. Denn Mobbing-Opfer sind oft von einem ausgeprägten Gefühl der Hilflosigkeit gekennzeichnet. Ein solches Portal ist zum Beispiel www.vdd-berufsrechtsschutz.de, wo Tarife und Leistungen verglichen werden können. Opfer können sich hier informieren, welche Handhabe gegen Mobbing ihnen zur Verfügung steht und wann tatsächlich nur noch die Kündigung hilft. Auf jeden Fall ist es günstiger, einen Berufsrechtsschutz einzuschalten, statt dem Psychoterror tatenlos zuzusehen, während die Gesundheit immer mehr leidet.

Fazit: Es gilt beizeiten, Mobbing zu stoppen. Dies kann in der Form erfolgen, dass bewusst die Konfrontation gesucht und/oder der Betriebsrat bzw. ein Berufsrechtsschutz einschaltet wird. Denn Studien zeigen: Je länger Mobbing geduldet wird, umso schlimmer wird es für die Betroffenen. Deswegen gilt es dem beizeiten Einhalt zu gebieten, auch wenn dies in Form einer frühzeitigen Kündigung geschieht.


Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader



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