Die Kündigung: Sorge um die Existenz vermischt sich mit Wut, Frust und Enttäuschung. Doch so berechtigt diese Gefühle auch sind ... bei der Bewältigung dieser Krise helfen sie dem Betroffenen wenig. Stattdessen ist es ratsam, die Nerven zu behalten, sich gut zu informieren und keine strategischen Fehler zu begehen.
"Egal, ob die Kündigung Sie unerwartet oder erwartet trifft: In dieser Situation geht es darum, erst einmal einen kühlen Kopf zu bewahren", betont Hans Christian Schrader, Autor und Berater im Büro für Berufsstrategie. Denn unüberlegtes Handeln kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Unterschrift zu einer falschen Zeit kann zur Folge haben, sich nicht mehr gegen die Kündigung wehren zu können.
Problematisch ist auch ein zu langes Verdrängen der Situation. Und das gilt nicht erst, wenn die Kündigung erfolgt ist. Denn in den meisten Fällen deutet sie sich bereits über einen längeren Zeitraum an. Deshalb ist es wichtig, Warnsignale nicht zu übersehen und Veränderungen am Arbeitsplatz bewusst wahrzunehmen. Dazu gehören zum Beispiel Veränderungen in der Geschäftsleitung, im Vorstand oder in den Eigentumsverhältnissen des Betriebes und vor allem auch in der wirtschaftlichen Verfassung und der Auftragslage. Auch Presseberichte oder andere ernstzunehmende Quellen können darüber Auskunft geben, wie es um die Firma tatsächlich bestellt ist.
Der Arbeitnehmer kann auch am Verhalten des Chefs und der Kollegen oft erkennen, ob etwas im Busch ist... wenn zum Beispiel der Vorgesetzte sein Benehmen ändert, indem er zurückhaltender wirkt oder plötzlich unzufrieden mit der geleisteten Arbeit ist. "Seien Sie auch auf der Hut, wenn Kollegen ihr Verhalten ändern, die direkte Begegnung mit Ihnen meiden, Sie aus gemeinsamen Unternehmungen ausschließen oder Ihnen - im schlimmsten Fall - sogar wichtige Informationen vorenthalten", berichtet der Karriereexperte. "Nehmen Sie die Warnzeichen aber rechtzeitig wahr und deuten Sie sie richtig, dann haben Sie bereits im Vorfeld die Chance, Entwicklungen aufzuhalten oder zumindest die Zeit zu nutzen, sich auf kommende Veränderungen einzustellen." Wie der Betroffene sein Verhalten ändern kann, um so vielleicht sogar der Kündigung zu entgehen, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Sollte die negative Stimmung im Betrieb anhalten, empfiehlt Schrader, seinen Chef oder seine Kollegen auf die veränderte Situation anzusprechen und aus dem Gespräch gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. "Suchen Sie das Gespräch unter vier Augen. Vermeiden Sie eine Konfrontation vor versammelter Mannschaft."
In jedem Fall ist es aber hilfreich, sich frühzeitig über seine Rechte zu informieren. Und dazu gehört auch die Frage, wann eine Kündigung überhaupt wirksam ist. Wenn Sie nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, muss Ihr Chef bei einer ordentlichen Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber noch keine sechs Monate beschäftigt sind oder der Betrieb zehn oder weniger Beschäftigte hat, die als "volle" Mitarbeiter gelten. Ansonsten gilt das Kündigungsschutzgesetz. Und nach diesem Gesetz kann ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nur kündigen, wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Doch über die rechtlichen Aspekte hinaus gilt es für Betroffene Nägel mit Köpfen zu machen, um möglichst zeitnah wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Der Weg weg vom alten Arbeitgeber hin zum neuen führt erst mal über das Arbeitszeugnis. Daher sollten Sie genau prüfen, was es über Sie aussagt. Das Arbeitszeugnis muss zwar wohlwollend formuliert sein, allerdings auch wahrheitsgetreu. Aus dieser Zwickmühle heraus entstanden die für Laien schwer zu verstehenden Formulierungen. Die Fallstricke sind enorm. Zwar darf kein Arbeitgeber schreiben, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin z. B. schlechte Arbeit abgeliefert hat. Aber die vielfältigen Nuancen der Zeugnissprache, wie Auslassungen oder umgekehrte Reihenfolgen, lassen jedoch den nächsten Personalchef genau darauf schließen. Daher sollten Sie Ihr Zeugnis auf alle Details hin gründlich prüfen, denn Sie haben nur begrenzte Zeit auf einen so genannten Zeugnisberechtigungsanspruch.
Nach angemessener Verarbeitungszeit der berechtigten Frustration über den Jobverlust sollte der gedankliche Fokus wieder auf Ihre berufliche Zukunft gerichtet werden. Kündigungen bergen die Chance, sich erneut mit dem eigenen Werdegang und den eigenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Fragen, wie "Nutze ich meine Potenziale wirklich? " oder "Wollte ich ursprünglich etwas anderes tun, bin aber einfach so in den Beruf hineingerutscht? " können helfen sich den eigenen beruflichen Wünschen erneut zu stellen und neue Perspektiven zu eröffnen. Wie die Entscheidung auch ausfällt: Ob Neuorientierung oder Neubeginn im alten Beruf, ohne klares Ziel führen hektische Aktivitäten ins Leere. Wer allerdings klar vor Augen hat, wo der Weg hinführen soll, der kann seine Aktivitäten planen.
Das Gegenteil dieser strukturierten Vorgehensweise ist jedoch die Regel. Vorschneller Aktionismus zeigt sich am häufigsten darin, dass gekündigte Mitarbeiter eiligst zahllose Bewerbungen in die Lande schicken, ohne Rücksicht auf eigene Bedürfnisse und auch ohne Beachtung der Anforderungen seitens der Arbeitgeber. Derartige Massenmailings haben keine Aussicht auf Erfolg. "Nur wer sich mit einer Stellenausschreibung auseinandersetzt und dem potenziellen Arbeitgeber deutlich macht, warum die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse optimal passen, kann überzeugen", weiß Schrader aus der Beratungspraxis.
Häufig bieten Unternehmen gekündigten Mitarbeitern Abfindungen an, die zwar zunächst verlockend sein können, jedoch schnell aufgebraucht sind, wenn daraus der Lebensunterhalt bestritten werden muss. Eine Lösung von der Mitarbeiter wie auch Unternehmen profitieren, wird dabei jedoch häufig außer Acht gelassen. Für Gekündigte lohnt es sich in jedem Fall den Arbeitgeber darauf anzusprechen, ob dieser die Kosten für Outplacementmaßnahmen mitträgt. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt auf der Hand: der alte Betrieb finanziert den Jobcoach und verhilft ihm damit zum nächsten Job. Denn Teilnehmer eines Outplacements profitieren von der Erfahrung professioneller Bewerbungsberater. Von der Analyse der Potenziale und beruflichen Stärken bis hin zum Bewerbungstraining, werden sie Schritt für Schritt zum nächsten Job begleitet. Der Arbeitgeber beweist nicht nur soziale Verantwortung, sondern fördert damit eine einvernehmlichere Trennung.
Sandra Peters Büro für Berufsstrategie
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