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Thema: Kündigung


10.03.2009

Privates Surfen und E-Mails am Arbeitsplatz

Der Chef entscheidet

Die Hälfte der Deutschen kann sich ein Leben ohne Internet nicht mehr vorstellen.

So die neueste Studie der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.). Es überrascht also nicht, dass die Hälfte aller berufstätigen Internetnutzer auch während der Arbeitszeit privat surft. Den Arbeitgeber freut privates Surfen nicht, immerhin handelt es sich um bezahlte Arbeitszeit und in größeren Unternehmen fallen schnell hunderte von Arbeitsstunden pro Woche aus. Wie sieht die Rechtslage aus?

Ein Gesetz für die private Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt es (noch) nicht. Das bedeutet: Der Arbeitgeber entscheidet. Er kann privates Surfen grundsätzlich verbieten, erlauben, oder an Richtlinien binden. Viele Firmen geben z. B. ein Zeitkontingent oder bestimmte Seiten für ihre Mitarbeiter vor. Ohne Regelung ist das private Surfen eine Verletzung des Arbeitsvertrages, doch im Streitfall entscheidet das Gericht. Die Urteile reichen von einer Duldung bis zur Bestätigung der fristlosen Kündigung, je nach Situation und Schwere des Schadens. In der Regel muss der Mitarbeiter jedoch vor der Kündigung abgemahnt werden.

Wichtig ist auch die Frage nach der Kontrolle durch den Arbeitgeber. Die vollständige Erfassung der Internettätigkeiten ist unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der geschäftliche oder private Gebrauch des Internets kontrolliert wird. Der Arbeitgeber darf jedoch stichprobenhaft und zeitnah die Protokolldaten auswerten und z. B. besuchte Internetseiten ansurfen. Dies muss angekündigt und möglichst transparent gemacht werden.

Schwieriger ist die private Nutzung des geschäftlichen E-Mail-Kontos. Wird sie erlaubt, macht sich der Arbeitgeber bei der Kontrolle oder Speicherung privater E-Mails strafbar. Aber auch hier kann es Absprachen geben. Ist die private Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt, gilt sie als untersagt und der Arbeitgeber darf wieder angekündigt stichprobenhaft und zeitnah kontrollieren. Ein vollständiges Verbot ist jedoch kaum durchsetzbar. Die umfassende Überwachung ist illegal und der Gedankenaustausch mit Geschäftspartnern oder der Empfang privater E-Mails kann nicht untersagt werden. Das Unternehmen IBM z. B. verbietet seinen Mitarbeitern zwar die private Nutzung der Geschäftsadresse, erlaubt aber eine private Internetnutzung. So kann sich jeder Mitarbeiter über einen Webserver austauschen.

Die BITKOM-Studie zeigt aber ebenso, dass zwei Drittel der Mitarbeiter während ihrer Freizeit für die Arbeit im Internet surfen. Die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben verwischen hier immer mehr und das muss nicht zum Nachteil des Arbeitgebers sein. Auch zeigen mehrere Studien, dass gelegentliches Surfen das Betriebsklima verbessert und die Produktivität steigern kann. Strenge Verbote und Überwachung können hier kontraproduktiv sein. Es ist, wie so oft, eine Frage des Maßes.


Sebastian Herker Büro für Berufsstrategie



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