Das deutsche Rentenversicherungssystem basiert auf dem sogenannten Generationenvertrag. Das bedeutet, dass die Bezüge der heutigen Rentner von der jetzigen Beitragszahlergeneration finanziert werden - und zukünftige Generationen von Berufstätigen werden dann die Ansprüche der heutigen Berufstätigen finanzieren. Allerdings gibt es durch den demografischen Wandel und die steigende Lebenserwartung immer mehr ältere Menschen, die Anspruch auf Rente haben, und immer weniger Menschen, die Beiträge einzahlen. Um auch auf Dauer die Funktionalität des Rentensystems zu gewährleisten, wird ab diesem Jahr die Regelaltersgrenze für den Renteneinstieg schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
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Die Regelaltersgrenze erhöht sich nicht auf einen Schlag um zwei Jahre, sondern die Umstellung erfolgt schrittweise über einen längeren Zeitraum. So ist es für die Menschen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 entscheidend zu wissen, dass sich die genaue Regelaltersgrenze für sie nach ihrem Jahrgang richtet. Ab dem Jahr 2032 bzw. dem Jahrgang 1964 wird dann eine allgemeine Regelaltersgrenze von 67 Jahren gelten.
Generell kann man auch vor Erreichen der eigentlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand übergehen. Dann muss man allerdings mit Abzügen auf die Rente für die Dauer des gesamten Bezugszeitraums rechnen. Dies bedeutet, dass pro Kalendermonat, den man früher in Rente geht ein Abzug von 0,3 Prozent auf den bis dahin angesammelten Rentenanspruch fällig wird. Wer beispielsweise ein ganzes Jahr vorher in Rente geht, erhält 3,6 Prozent weniger Rentenbezüge. Im Gegenzug erhöht sich allerdings die Rente um 0,5 Prozent für jeden Monat, den man nach Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand wechselt.
Für einige Menschen gilt zudem eine andere Regelaltersgrenze. So können Versicherte, die vor 1955 geboren worden sind und vor 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, bereits mit 65 Jahren in Rente gehen. Andere Regelungen ermöglichen Schwerbehinderten, Bergleuten, langjährig Versicherten oder Frauen, die vor 1952 geboren worden sind, einen verfrühten Rentenbeginn.
Der Nachteil an der neuen Regelung ist für viele Menschen sicherlich, dass sie länger arbeiten müssen, um in den verdienten Ruhestand auch ohne Abzüge einzutreten. Allerdings erhöht sich somit auch die Beitragszeit, so dass sich die Rentenbezüge durch die zusätzlichen zwei Jahre erhöhen. Der wichtigste Punkt bleibt jedoch, dass die Umstellung auf die Rente mit 67 erfolgt, um auch zukünftigen Generationen eine finanzielle Unterstützung im Alter zu ermöglichen. Langfristig wird jedoch auch von der Politik der Fokus immer mehr auf der privaten Altersvorsorge liegen, um die gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten.
Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader
24.06.2013: Gesundheitsreport 2013
07.08.2012: Rente mit 67
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19.08.2011: Kaffeeklatsch
06.07.2011: Immer Online
14.06.2011: Hoher Krankenstand
08.06.2011: Konkurrenz in der Partnerschaft
20.05.2011: Der Betriebsgarten
28.04.2011: Unter einem Hut
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22.12.2010: Urlaubstage aufsparen lohnt nicht
10.12.2010: Wo fängt die Freizeit an?
02.11.2010: Männer leiden häufiger an Depressionen
14.10.2010: Jeder zehnte Arbeitnehmer schiebt Überstunden
09.09.2010: Umzug oder Pendeln
31.05.2010: Krank durch zu viel Arbeit
04.12.2009: Oh du beschwerliche Weihnachtszeit
09.06.2009: Zum Entspannen
21.12.2022
Verlängerte Bearbeitungszeiten wegen Betriebsferien
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29.07.2019
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