Die Deutschen sind fleißige Umzieher. Eine Studie der Innofact AG ergab, dass 29 Prozent der Befragten in den letzten zehn Jahren öfter als zweimal umgezogen sind. Dabei basieren Umzüge in vielen Fällen nicht auf einer freiwilligen Entscheidung. Stattdessen gibt häufig ein Jobwechsel oder ein Aufstieg auf der Karriereleiter den Ausschlag.
In solchen Fällen ist die Frage, wer für die mit dem Umzug verbundenen Kosten aufkommt. Schließlich ist ein Wohnungswechsel alles andere als billig, vor allem wenn er mit einem Umzug in eine andere Stadt verbunden ist.
Wer bereits einige Umzüge hinter sich hat, der weiß, dass diese nicht nur die Nerven, sondern auch den eigenen Geldbeutel belasten. Dabei ist es gar nicht so einfach, die entstehenden Kosten im Vorhinein zu kalkulieren.
Zu den wichtigsten Kostenpunkten gehören im Allgemeinen die folgenden:
Zu diesen Kostenpunkten kommen meist noch kleinere hinzu. Dazu gehören:
Auch wenn sie nicht zu den Umzugskosten im eigentlichen Sinn gehört, ist zudem die Mietkaution zu berücksichtigen. Diese beträgt meist zwei oder drei Monatsmieten.
Einige dieser Kosten lassen sich gezielt reduzieren, zum Beispiel indem man frühzeitig die Angebote verschiedener Umzugsunternehmen miteinander vergleicht oder gleich Freunde um Hilfe bittet. Eine Alternative zu neuen Kartons sind gebrauchte Exemplare, die es billig im Internet zu bestellen gibt. Besonders günstig ist ein Umzug, wenn die Option besteht, sich einen Transporter bei einem Bekannten auszuleihen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, die Kündigungsfristen einzuhalten, um letztlich nicht zu lange zwei Mieten tragen zu müssen.
Erfolgt ein Umzug aus beruflichen Gründen, besteht die Möglichkeit, dass sich der neue Arbeitgeber an den dabei anfallenden Kosten beteiligt. Dabei ist Folgendes zu beachten:
In welchem Umfang sich ein Unternehmen an Umzugskosten beteiligt, hängt ebenfalls vom speziellen Fall ab. Einige besitzen Rahmenverträge mit Umzugsunternehmen, deren Leistungen verbilligt genutzt werden können. Andere zahlen die Kosten für den Umzug komplett. Besonders spendable Arbeitgeber übernehmen sogar doppelte Mietkosten bei einem verfrühten Umzug.
Doch Vorsicht: Unter Umständen bestehen Rückzahlungspflichten, wenn das Arbeitsverhältnis frühzeitig beendet wird – zum Beispiel durch eine Kündigung des Arbeitnehmers oder eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers. Auch danach erkundigen sich Betroffene am besten vorab, um eine böse Überraschung zu vermeiden. Außerdem sollte man sich von solchen Extraleistungen nicht dazu verleiten lassen, die wirklich wichtigen Dinge bei einem Jobwechsel im Kopf zu behalten. Eine Beteiligung des Arbeitgebers an Umzugskosten macht nicht den Nachteil eines schlechten Gehalts wett.
Wie hoch die Kosten eines Umzugs sind, hängt von vielen Faktoren ab, die teilweise bereits angesprochen wurden, zum Beispiel:
Auch der Zeitfaktor spielt eine Rolle. Wer genug Zeit hat, um seinen Umzug zu planen, kann in aller Ruhe Angebote vergleichen und sich das billigste aussuchen. Schwerer haben es Arbeitnehmer, die praktisch von heute auf morgen Job und Wohnort wechseln. Pauschal anzugeben, wie teuer ein Umzug ist, ist also kaum möglich. Allerdings stehen im Internet spezielle Umzugskostenrechner zur Verfügung, mit deren Hilfe sich eine Kalkulation vornehmen lässt. Ratsam ist es, dabei immer etwas Luft nach oben zu lassen. Experten gehen von mindestens folgenden Kosten aus:
Bei großen Entfernungen und großen Wohnungen können diese Kosten deutlich höher ausfallen. Mit viel Geschick lassen sie sich sogar noch etwas drücken, vor allem bei Umzügen, die privat durchgeführt werden.
Arbeitnehmer, die nicht das Glück haben, dass ihr neuer Arbeitgeber einen Teil der Umzugskosten übernimmt, können zumindest von steuerlichen Begünstigungen profitieren. Dabei lässt sich dadurch viel Geld sparen, vor allem wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt. Dann nämlich können die Kosten dafür bis zu einer Obergrenze als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Höhe der betreffenden Pauschale hängt unter anderem vom Familienstand ab. Verheiratete erhalten mehr als Ledige. Sogar doppelte Mietzahlungen und die Anschaffung eines Kochherds werden vom Finanzamt berücksichtigt. Es lohnt sich also, Quittungen aufzubewahren und die entsprechenden Kosten bei der nächsten Steuererklärung anzugeben. Eventuell lässt sich zumindest im folgenden Jahr Geld bei den Steuern sparen.
Gastartikel von Claudio Trepp
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