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Thema: Vorstellungsgespräch


21.09.2008

Lügen erlaubt

Ehrlichkeit im Vorstellungsgespräch nicht immer Trumpf

Bislang lief alles ganz hervorragend. Frau Naumann hatte souverän und überzeugend auf alle Fragen des Personalchefs geantwortet: Die Begrüßung war freundlich, ihre hohe Motivation konnte sie ihm gut vermitteln, über die Angaben zu ihrem beruflichen Werdegang schien er begeistert zu sein. "Wenn das so weitergeht, habe ich wirklich gute Karten", dachte sie. Vor ihrem geistigen Auge sah sie sich schon in der Forschungsabteilung des großen Pharma-Konzerns – ihrem Traumjob. Doch dann kam die nächste Frage des Personalers: "Sie haben mir gerade erzählt, dass Sie mit Ihrem Freund draußen im Grünen wohnen. Sagen Sie mal, wie sieht es denn eigentlich bei Ihnen mit der Familienplanung aus?" – Frau Naumann rang um Fassung. Auf diese Frage war sie nicht vorbereitet! Kinder waren zwar in der Tat ein Thema für sie, aber ob die Wahrheit hier wirklich eine kluge Antwort wäre?Nach kurzem Zögern entschied sich Frau Naumann für die ehrliche Variante: ´"Mmmh, also mittelfristig wollen mein Freund und ich schon Kinder haben." Der Personalchef verzog keine Miene. "Aber ich würde nach dem Mutterschutz sofort wieder mit der Arbeit anfangen", schob Frau Naumann hastig nach. ´"Na ja, Kinder sind ja auch was Schönes", erwiderte der Personaler in väterlichem Tonfall. Der Rest des Gespräches verlief ganz normal. Man werde sich bald bei Frau Naumann melden. Eine Woche später hatte sie die Absage in ihrem Briefkasten.

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Vorstellungsgespräch
Recht auf Notlüge

Im Fall von Frau Naumann wäre eine Notlüge sicher die bessere Taktik gewesen. Und - was viele nicht wissen - eine Lüge hätte hier auch keine negativen Konsequenzen für ihren Arbeitsvertrag gehabt. Denn bestimmte Fragen darf der potentielle Arbeitgeber gar nicht stellen. Wenn er dies trotzdem tut, braucht der Bewerber nicht wahrheitsgemäß zu antworten. Ausnahmsweise gilt das Motto: "Lügen erlaubt." Würde der Bewerber die Antwort nämlich nur verweigern, wäre ihm nicht viel geholfen: Der Arbeitgeber würde sich seinen Teil denken und ihn wahrscheinlich aus dem Bewerbungsverfahren werfen.


Vorstellungsgespräch: Unerlaubte Fragen

Doch was sind das eigentlich für Fragen, die unzulässig sind? Grundsätzlich sind es all jene, die nicht "arbeitsbezogen" sind, d. h. die mit dem zu besetzenden Arbeitsplatz in keinem direkten Zusammenhang stehen. Fragen nach Heiratsabsichten, Familienplanung und Schwangerschaft gehören ebenso dazu wie etwa die Frage nach dem Beruf des Lebenspartners. Auch die politische Einstellung geht den Arbeitgeber nichts an: Tabu sind also Fragen nach der politischen Meinung oder gewerkschaftlichem Engagement. Ebenfalls unzulässig: Die Frage nach früheren Krankheiten oder nach Schulden. Auch das allgemeine Ausforschen über Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren ist nicht erlaubt.


Vorstellungsgespräch: Einwilligung erforderlich

Darüber hinaus gibt es noch Maßnahmen von Seiten des Arbeitgebers, die zwar nicht von vornherein unzulässig sind, die aber nicht ohne Einwilligung des Bewerbers erfolgen dürfen. Das sind zum Beispiel medizinische Untersuchungen, psychologische Tests, graphologische Gutachten oder so genannte Sicherheitsüberprüfungen. Allerdings muss sich der Bewerber darüber im Klaren sein, dass eine Weigerung nicht gut ankommen wird. Wer hier unnachgiebig auf dem Schutz seiner Privatsphäre beharrt, wird bei der Jobvergabe kaum zum Zuge kommen. Schließlich ist es unverzichtbar, dass sich ein Pilot medizinisch untersuchen lässt oder der künftige Geheimdienst-Mitarbeiter eine Sicherheitsüberprüfung durchläuft.


Vorstellungsgespräch: Auch Lügen muss man üben

Selbst wenn der Arbeitgeber nicht alles fragen darf, halten sich in der Realität nur die wenigsten Personaler an diese Vorgaben. Oft genug werden Bewerber – wie Frau Naumann – in Vorstellungsgesprächen durch allzu private Fragen verunsichert und geraten in Gewissenskonflikte. Darum sind vor allem zwei Punkte zu beachten: Zum einen sollte sich der Bewerber genau informieren, welche Fragen erlaubt sind und welche nicht. Zum anderen ist es ratsam, sich von vornherein bestimmte Antworten auf unzulässige Fragen zu überlegen – kleine Notlügen eingeschlossen. Nur so kann man sicher sein, dass man in der entscheidenden Situation nicht auf dem falschen Fuß erwischt wird. Für Frau Naumann und ihren Traumjob bei dem Pharma-Konzern kommt diese Einsicht leider zu spät.


Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader



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