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Thema: Gehaltsverhandlung


25.04.2017

Die Gehaltsvorstellung im Bewerbungsanschreiben

Wissen Sie welche Gehaltsangabe angemessen ist?

Sie befinden sich auf Arbeitssuche und haben die perfekte Stellenausschreibung gefunden. Neben dem frühesten Eintrittsdatum wird auch um die Angabe einer Gehaltsvorstellung gebeten. Viele Menschen tun sich schwer damit, Ihren Gehaltswunsch zu benennen. Es erfordert viel Fingerspitzengefühl und Selbstbewusstsein, die richtige Angabe zu machen. Die Nennung des Gehaltswunsches jedoch einfach wegzulassen, wenn dies in der Stellenausschreibung verlangt wird, ist keine gute Idee. Denn liefern Sie bereits im Bewerbungsanschreiben nicht die vom Arbeitgeber erbetene Information, so kommen Sie wohl kaum in die engere Auswahl. Damit Sie keine unvorteilhafte Angabe machen, geben wir Ihnen Auskunft, was Sie für Ihre strategische Ermittlung berücksichtigen sollten.

Der Gehaltswunsch wird in der Regel als Bruttojahresgehalt aufgeführt. In einer Stellenausschreibung könnte die Art der Nennung auch durch die Abkürzung „Gehalt p.a.“ (per annum, also pro Jahr) beschrieben sein. Setzen Sie die Gehaltsangabe immer ans Ende des Bewerbungsanschreibens.

Sowohl eine zu niedrige sowie eine zu hohe Nennung Ihrer Gehaltsvorstellung könnte ein Grund sein, Sie nicht zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Der Personalentscheider könnte beides als nicht ausreichende Vorbereitung Ihrerseits auf das Bewerbungsverfahren bewerten.

Um ein branchenübliches Durchschnittsgehalt zu ermitteln, können Sie sich beispielsweise im Internet informieren. Gehälter unterscheiden sich nicht nur nach Berufen und Positionen. Sie unterscheiden sich auch durch festgelegte Tarifverträge und in den verschiedenen Bundesländern. Um eine passende Aussage zu machen, sind neben der Branche ebenfalls die Lage und die Größe des Unternehmens entscheidend. Als Berufseinsteiger sollten Sie berücksichtigen, dass Ihnen der Job wertvolle Erfahrungswerte liefern kann. Diese sollten Sie vor Ihre Gehaltsansprüche stellen.

Gerade als Berufsanfänger möchte man sich ausserdem informieren, was unterm Strich übrig bleibt. Denn vom Bruttogehalt werden noch die Lohnsteuer und die Sozialabgaben abgezogen. Das Internet bietet hierzu einige Brutto-Netto-Rechner an, wo Sie erste Anhaltspunkte bekommen.

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Angabe passend ist, können Sie auch eine Gehaltsspanne aufführen. Dies gibt Ihnen im Bewerbungsgespräch einen gewissen Spielraum, um flexibler auf die Vorstellungen des Unternehmens einzugehen. Wird Ihnen im Gespräch eine Gehaltssumme angeboten, die Ihre Vorstellungen unterbietet, besteht die Möglichkeit, sich nach anderen Optionen wie beispielsweise geldwerte Leistungen zu erkundigen.

Grundsätzlich gilt, zu einer Gehaltsverhandlung sollten Sie immer gut vorbereitet gehen. Folgende Fragen, die Sie selbst vorher mit sich klären sollten, sind beispielsweise: Mit welchen Leistungen und Erfolgen können Sie punkten? Was sind Ihre weiteren beruflichen Ziele? Was genau macht Ihren Marktwert aus? Ist Ihr Mehrwert für Ihren Arbeitgeber erkennbar? Alle wichtigen Punkte zur Gehaltsverhandlung, sowie zusätzliche Tipps für Ihre guten Argumente in eigener Sache finden Sie in weiteren Berichten zum Thema in unserer Rubrik Gehaltsverhandlung.


Julia Sosa Pérez



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