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Thema: Gehaltsverhandlung


29.05.2013

Geldwerte Zusatzleistungen

Echte Alternative zu Lohnerhöhungen?

Es gibt ein Sprichwort: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch nicht nur im privaten Bereich können kleine Geschenke die Freundschaft erhalten. Selbst beruflich kann eine kleine Gratifikation oder ein Bonus für ein besonders gutes Betriebsklima sorgen und auch die Arbeitsleistung der Mitarbeiter fördern. Ein Problem hierbei ist lediglich der steuerliche Aspekt, denn jede Zuwendung der Firma kann auch als geldwerter Vorteil vom Finanzamt angesehen werden und muss dann zum Bruttolohn hinzugerechnet werden. Diese ansonsten gut gemeinte Zuwendung kann sich im schlimmsten Fall negativ auf die Lohnsteuer des Mitarbeiters auswirken, was ja nicht Sinn der Sache ist.

Zusatzleistungen zum normalen Gehalt sind keine Freundschaftsgesten, sie bieten dem Mitarbeiter und Unternehmen einige Vorteile, da sie in der Regel nicht versteuert werden. Attraktive Zusatzleistungen sollen dem Unternehmen auch einen Vorteil im Kampf um die besten Mitarbeiter verschaffen. So etwas spricht sich in der Branche schnell rum und spricht für das Unternehmen. Der Verwendungszweck der zusätzlichen Leistungen kann sehr vielfältig sein und reicht von der Beteiligung an einer Altersvorsorge über Kinderbetreuungskosten bis hin zu einem Firmenwagen, um nur einige Beispiele zu nennen.

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Wo liegen die Vorteile von Zusatzleistungen?

Für potenzielle Mitarbeiter schafft eine geldwerte Zusatzleistung Anreize, sich für das Unternehmen zu entscheiden und schafft somit auch eine bessere Mitarbeiterbindung. In vielen Fällen ist das Gehalt alleine für die Mitarbeiter nicht ausreichend, was das Arbeitsklima in Verbindung mit dem entsprechenden Arbeitseinsatz nicht gerade fördert. Sind dem Unternehmen die Interessen und Belange ihrer Mitarbeiter jedoch sehr wichtig, können diesen auch Zusatzleistungen angeboten werden. Favorisierte Zusatzleistungen sind zum Beispiel subventionierte Mittagessen, Gutscheine und vielfach auch die Bereitstellung eines Firmenwagens.


Etwaige Nachteile von Zusatzleistungen

Einige Arbeitgeber benutzen gerne Zusatzleistungen, um damit das Grundgehalt zu verringern. Dazu sollten Zusatzleistungen aber nicht dienen. Sie sollen lediglich Anreize schaffen, damit das Gehalt nicht zu häufig nach oben angepasst werden muss. Jedoch muss sich etwa ein Firmenwagen nicht zwangsläufig als positiver geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer auswirken. Natürlich besitzen Firmenwagen in Deutschland einen emotionalen Stellenwert und schnell lautet der Spruch bei Freunden und Bekannten: Mein Gehalt ist nicht so hoch, dafür habe ich einen Firmenwagen. Sicherlich ist ein Firmenwagen auf dem ersten Blick billiger als ein privat gekauftes Auto. Bei einem Firmenwagen sind jedoch die langfristig angefallenen Kosten zu berücksichtigen. Steuerlich kommt hier die Einprozentregelung zum Tragen. Der Mitarbeiter und Nutzer des Firmenwagens muss monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises vom Fahrzeug an den Staat abführen. Wenn zum Beispiel der BMW-Dienstwagen 60.000 Euro kostet, ergibt das eine einprozentige Kostenbeteiligung von 600 EUR pro Monat. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich daraus ein zu versteuernder Betrag von 7200 EUR. Je nach Einkommensteuersatz zahlt der Arbeitnehmer damit für seinen Firmenwagen weit über 2000 EUR jährlich.


Für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer interessant?

Für den Arbeitnehmer ist lediglich interessant, was für ihn unter dem Strich übrig bleibt. Eine Gehaltsaufbesserung von ein paar Hundert Euro im Jahr rentiert sich kaum noch. Nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben bleibt am Ende von der Gehaltserhöhung kaum noch etwas übrig. Hier rechnen sich auch für den Arbeitgeber geldwerte Extras. Dazu gehören zum Beispiel Zuschüsse für den Kindergarten, Arbeitsweg, Mittagessen oder Firmen-Laptop für daheim. Hierdurch erspart sich auch der Arbeitgeber Kosten und Abgaben. Eine Lohnerhöhung von 100 EUR kostet dem Arbeitgeber mit allen Sozialbeiträgen 121 EUR. Davon bleiben dem Arbeitnehmer gerade einmal 59 EUR übrig. Interessant sind auch Fahrtkostenzuschüsse: Mitarbeiter dürfen über das reguläre Gehalt hinaus Sachbezüge erhalten. Hier darf der Arbeitgeber beispielsweise Benzingutscheine oder Tankbons pro Monat an Mitarbeiter im Wert von maximal 44 EUR ausgeben. Bis zu dieser Höhe entfallen die Sozialabgaben und die Lohnsteuer. Wer als Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel nutzt und dafür ein Jobticket erhält, kann auch hierfür 44 EUR steuerfrei kassieren.


Lohnende Zusatzleistungen bei Familien

In vielen jungen Familien gehören auch kleine Kinder zum Alltag. Hier ist im Bereich Kindergarten eine gute Entlastung drin, wenn der Arbeitgeber die Betreuung sponsert. Erhält die Familie einen monatlichen Krippenzuschuss von 150 EUR, kann sie davon zu 100% profitieren, da von einer Gehaltserhöhung in dieser Höhe gerade einmal rund 70 EUR übrig blieben. Krippenzuschüsse und Kindergärten sind frei von Abgaben, bis zum Beitrag der Kindereinrichtung. Selbst das Gehalt einer Tagesmutter oder die Hortgebühren können vom Arbeitgeber gesponsert werden. Weitere interessante Vorteile einer geldwerten Zusatzleistung beinhaltet der Mittagstisch, wenn es keine Kantine gibt. Hier sind Bons bis 6,03 EUR pro Arbeitstag steuerfrei. Fördermaßnahmen für Kurse und Training in der Gesundheit können vom Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter bis zu einer Höhe von 500 EUR jährlich bezuschusst werden.


Steuerliche Änderungen der letzten Jahre

Es gibt lediglich Leistungen, die allmählich der Vergangenheit angehören. Früher war das sogenannte Deputat als Naturallohn weit verbreitet - heute ist es jedoch kaum noch zu finden. Im Kohlebergbau erhielten die Mitarbeiter z.B. jährlich bis zu sieben Tonnen Hausbrand für den Eigenbedarf. Kaum einer hat noch Verwendung dafür, damit verfällt jedoch der Anspruch nicht. Der Anspruch auf Hausbrand kann in Geld umgewandelt werden, was ungefähr einer Summe von 900 EUR jährlich entspricht. Dieser Betrag muss jedoch als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Stellt man einmal die Vor- und Nachteile der Zusatzleistungen für den Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber gegenüber, so ergeben sich daraus durchaus Vorteile für beide Seiten.


Gastartikel von Jakob Ludwig



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