Laut einer aktuellen Statistik haben rund 13 Millionen Menschen in Deutschland schon einmal schwarz gearbeitet - also nebenbei, ohne dabei Steuern zu zahlen. Das ist natürlich verboten, doch es gibt immer noch sehr viele - vor allem Handwerker - die ihre Dienste steuerfrei anbieten und somit am Staat vorbei arbeiten. Razzien versuchen immer wieder, dies aufzudecken. Besonders auf Autobahnen und Baustellen werden diese durchgeführt. 2012 wurde eine Schadenssumme von 751,9 Millionen Euro durch Schwarzarbeit verzeichnet. 13 Prozent aller Wirtschaftswerte soll die Schwarzarbeit in Deutschland ausmachen. Doch über die Konsequenzen, die dabei drohen können, denken die meisten gar nicht nach oder wissen überhaupt nicht, welche Risiken bestehen. Außerdem ist häufig unklar, was überhaupt als Schwarzarbeit gilt und was nicht? Nicht verwunderlich ist es daher, dass sogar bei Ratgeber-Communities nach den Risiken gefragt wird.
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Einem Nachbarn mal einen Gefallen zu tun und beispielsweise das Gästezimmer zu streichen, ist eine Situation, die häufig vorkommt. Nimmt der Maler dafür einen geringen Betrag, könnte man annehmen, dass dies bereits als Schwarzarbeit gilt. Doch bei den Gesetzen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) ist in Paragraph 1 festgelegt, dass, wenn es sich um eine Gefälligkeit der Nachbarschaftshilfe handelt und man damit keinen großen Gewinn erwirtschaftet, es sich dabei nicht um Schwarzarbeit handelt. Werden jedoch Leistungen erbracht, die einen größeren Umfang haben und mit denen man eine hohe Summe erwirtschaftet, dann müssen diejenigen Personen, die diese Tätigkeiten ausüben, mit einer Strafe rechnen. Auch die Regelmäßigkeit einer Leistung weist darauf hin, dass es sich dabei um Schwarzarbeit handelt. Meist wird in diesem Zusammenhang auch von einem geringen Entgelt gesprochen. Ist die Entlohnung für die verrichtete Arbeit gering, wird kaum jemand von Schwarzarbeit sprechen. Erhält man jedoch eine angemessene Entlohnung für eine gewisse Arbeit wird das Finanzamt und auch alle anderen Ämter dies als Schwarzarbeit ansehen. Häufig ist der Grat zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit schmal. Man sollte in jedem Fall vorsichtig sein, was man für wen unter der Hand macht - es könnte Strafen nach sich ziehen.
Sowohl die Zollverwaltung, die Landesfinanzbehörde, die Bundesagentur für Arbeit als auch die Rentenversicherungsträger sind darauf aus, Schwarzarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen. Da bei den erbrachten Leistungen weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden, drohen Bußgelder und Nachzahlungen. Diese können bis zu 500.000 Euro hoch sein. Die Abgaben zur Sozialversicherung müssen für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nachgezahlt werden. Außerdem machen sich sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer strafbar und müssen mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren rechnen. Meist folgen nach der Aufdeckung von Schwarzarbeit, Verfahren wegen Steuerhinterziehung, wegen Pflichtverletzung gegenüber der Sozialversicherung und gegenüber allen anderen meldepflichtigen Ämtern.
Viele bedenken außerdem nicht, dass bei einem Unfall, der beim Verrichten von nicht angemeldeter Arbeit passiert, der Auftraggeber möglicherweise für den Auftragnehmer eine Unfall-Rente zahlen muss, denn es gibt ja keinen Arbeitgeber, der dafür aufkommen könnte. Schwarzarbeit lohnt sich demnach nicht. Ehrlich sein Geld zu verdienen, hinterlässt nicht nur ein besseres Gefühl, sondern ist auch dem Staat und allen anderen ehrlich arbeitenden Menschen gegenüber deutlich fairer!
Gastartikel von Vanessa Melchisedech
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