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Thema: Gehaltsverhandlung


10.03.2017

Geldwerte Leistungen statt Gehaltserhöhungen

Interessante Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

Um gute Leistungen von Arbeitnehmern gebührend zu honorieren, muss es nicht immer zwangsläufig auf eine klassische Gehaltserhöhung hinauslaufen. Eine immer beliebtere Alternative stellen geldwerte Zusatzleistungen dar. Ihr Vorteil: Man kann Mitarbeitern Zuzahlungen zum regulären Gehalt bieten, gleichzeitig aber auch Steuern und Sozialabgaben sparen. So können beide Seiten von der Regelung profitieren.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wenn der Chef im Gehaltsgespräch verlauten lässt, eine Gehaltserhöhung sei im Moment leider nicht drin, dann kann es sich für Angestellte lohnen, ihn auf gesonderte Gehaltsextras in Form geldwerter Zusatzleitungen aufmerksam zu machen. Diese stellen für beide Parteien nämlich eine sehr gute Alternative dar. Man versteht darunter monatliche Freibeträge, die an einen bestimmten Zweck gebunden sind und die das Einkommensteuergesetz erlaubt.

Um am Ende des Monats mehr Geld auf dem Konto zu haben, muss dies also gar nicht unbedingt mit einer tatsächlichen Erhöhung des Bruttolohns einhergehen. Zusatzleistungen zum regulären Gehalt bieten nämlich den entscheidenden Vorteil, dass sie in der Regel steuerbegünstigt oder häufig sogar komplett steuerfrei sind. Für den Arbeitnehmer bedeuten geldwerte Zusatzleistungen oft erhebliche Einsparungen in den Bereichen, für sie sie vorgesehen sind.

Da meist weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern für geldwerte Zusatzleistungen fällig werden, muss auch der Arbeitgeber weniger Geld in die Hand nehmen, damit die Beträge in voller Höhe beim Arbeitnehmer ankommen. Sie können als Betriebskosten abgeschrieben werden, wodurch sich auch der zu versteuernde Gewinn am Ende des Geschäftsjahres verringert. Mit spezieller Software für die Buchhaltung wie lexware können Arbeitgeber Gehaltsextras direkt über entsprechende Eingabemasken unkompliziert und rechtssicher verbuchen.

Gängige Formen geldwerter Zusatzleistungen

  • Mitarbeiterrabatte: Eine gängige Form geldwerter Zusatzleistungen sind Ermäßigungen für Mitarbeiter bzw. Freimengen für den eigenen Bedarf. Der jährliche Rabattfreibetrag je Arbeitnehmer beträgt 1.080 Euro.

  • Sachbezüge: Arbeitgeber können Angestellten monatliche Sachbezüge in Höhe von 44 Euro gewähren. Das können beispielsweise Gutscheine für Benzin, Kino oder Waren sein.

  • Fahrtkosten: Unternehmen können ihren Mitarbeitern Jobtickets für öffentliche Verkehrsmittel ausstellen. Solange diese unter der 44-Euro-Grenze liegen, sind sie steuerfrei.

  • Technische Geräte: Überlässt der Arbeitgeber seinem Angestellten zum Beispiel ein Notebook oder ein Smartphone, so fallen dafür keine Steuern an. Beschenken darf der Chef seine Mitarbeiter allerdings nicht, daher muss ein Überlassungsvertrag mit Rückgabepflicht aufgesetzt werden. Das Gerät bleibt also trotzdem Eigentum des Arbeitgebers.

  • Zuschüsse für externe Kinderbetreuung: Ob Tagesmutter, Kindergarten, Hort oder andere Betreuungsmöglichkeiten – für Arbeitgeber sind Zuschüsse zur Kinderbetreuung eine einfache und insbesondere günstige Möglichkeit, Mitarbeiter finanziell zu unterstützen. Für steuerfreie Betreuungszuschüsse gibt es nämlich keine Begrenzung, was die Höhe anbelangt.

  • Vergünstigtes Kantinenessen: Gibt es im Betrieb keine eigene Kantine, kann der Arbeitgeber seinen Angestellten Essensbons ausstellen. Erlaubt sind maximal 6,10 Euro am Tag. Aufs Jahr gerechnet bedeutet das, dass der Arbeitgeber einem Mitarbeiter 1.342 Euro steuerfrei auf diese Weise zukommen lassen darf.

  • Erholungsbeihilfe: Wenn ein Angestellter auf Kur fährt, kann sich der Arbeitgeber mit bis zu 600 Euro an den Kosten beteiligen. Alternativ kann er seinen Arbeitnehmern Urlaubsgeld in Höhe von 156 Euro auszahlen. Für den Ehegatten sind nochmal 104 Euro und für jedes Kind 52 Euro obendrauf erlaubt.

  • Gesundheitskurse: Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern bis zu 500 Euro pro Jahr für Kurse bezahlen, die der Gesundheit dienen. Das kann zum Beispiel für eine Rückenschule oder ein anderes Gesundheits-Coaching sein. Ausgenommen sind hiervon allerdings Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitness-Studios.

  • Arbeitgeberdarlehen: Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern Darlehen zu besonders günstigen Konditionen gewähren, um zum Beispiel Fortbildungen oder Wohneigentum zu finanzieren.

  • Handykosten: Mitarbeiter können vom Chef zum Beispiel ein Diensthandy erhalten, das sie auch privat nutzen können. Zudem besteht die Möglichkeit von Zuschüsse zu ihren privaten Handyverträgen.

Fazit

Die Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung sind vielfältig. Außerdem profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von den geldwerten Zusatzleistungen. Sogar die Kombination mehrerer Gehaltsextras ist problemlos möglich. So können sich Angestellte von ihrem Chef beispielsweise einen Fahrtkostenzuschuss für Wohnung-Arbeit lassen (dafür muss der Arbeitgeber allerdings 15% Lohnsteuerpauschale zahlen) und zusätzlich noch einen Tankgutschein in Höhe von maximal 44 Euro aushandeln.


Artikel zur Verfügung gestellt von Verena Wagner



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