
| 1. | Gesprächsverlauf |
| 2. | Die Anlässe |
| Potenzialentwicklung | |
| Zielvereinbarung | |
| Rückkehrgespräch | |
| Konfliktgespräch | |
| Kritikgespräch |
Hat ein Mitarbeiter auffallend viele Fehlzeiten, ist es Zeit für ein Rückkehrgespräch. Das Rückkehrgespräch unterscheidet sich von den vorher genannten Varianten, weil sich der Mitarbeiter in der schwächeren Position befindet. Er muss sich für die Gründe seines Fehlens rechtfertigen. Liegen die Motive im persönlichen oder privaten Bereich, haben sie mit seiner Situation innerhalb der Firma zu tun oder sind sie krankheitsbedingt, kann es für den Mitarbeiter sehr heikel sein, darüber zu sprechen.
Die Vorbereitung des Vorgesetzten auf ein Rückkehrgespräch liegt also eher im psychologischen Bereich. Dazu ist wichtig, sich im Vorfeld bei den Kollegen des Mitarbeiters über die Folgen und mögliche Ursachen seines Verhaltens zu informieren. Dabei ist strenge Neutralität geboten. Liegen die Gründe für das Mitarbeiterverhalten noch im Dunkeln, müssen sie während des Rückkehrgesprächs erfragt werden. Dabei darf sich der Mitarbeiter auf keinen Fall von Anfang an in der Rolle des Schuldigen fühlen. Ein Verzicht auf die Chefrolle schafft in diesem Fall Vertrauen. Durch gezielte Fragen und aktives Zuhören bietet sich die Möglichkeit, hinter die Fassade des Mitarbeiters zu blicken. Die Aufgabe des Vorgesetzten besteht darin, den Mitarbeiter über die Konsequenzen seines Handelns aufzuklären. Die Folgen des Arbeitsausfalls für Kollegen und das Unternehmen sollten daher offen gelegt werden. Fragen nach Persönlichem oder nach der Gesundheit des Mitarbeiters sind tabu. Laut Gesetzgeber verletzen sie die Privatsphäre. Häufige Gründe für Fehlzeiten sind:
Sind die Motive im Laufe des Rückkehrgespräch ermittelt worden, können gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet werden. Vereinbarungen können beispielsweise in folgenden Bereichen getroffen werden:
Im Wiederholungsfall allerdings, bei deutlichem grundlosem Desinteresse oder entsprechender Arbeitsverweigerung ist es das gute Recht und die Pflicht des Vorgesetzten, den Mitarbeiter über mögliche disziplinarische Maßnahmen aufzuklären (beispielsweise Versetzung), um die Arbeitsleistung des gesamten Unternehmens nicht zu gefährden und den Betriebsfrieden zu gewährleisten.
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