Das Weiterbildungssparen ist neben dem Prämiengutschein ein Element der Bildungsprämie und richtet sich an diejenigen, die vermögenswirksame Leistungen ansparen. Seit Januar 2009 können Interessierte Geld für berufliche Weiterbildungen von ihrem Anlagekonto entnehmen, ohne dabei ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Wer wird gefördert:
Gefördert werden Arbeitnehmer, die nach dem Vermögensbilanzgesetz (VermBG) mit Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage sparen. Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Beschäftigte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Je nach Anlageform darf das jährliche zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden 17.900 EUR bei Bausparverträgen und 20.000 EUR bei Anlagen in sog. "Produktivkapital", also z.B. Wertpapieren, nicht übersteigen. Bei gemeinsam Veranlagten liegen die Einkommensgrenzen je nach Anlageform bei 35.800 EUR bzw. 40.000 EUR. Fördergelder erhalten aber auch Personen, die aktuell über der Einkommensgrenze liegen, in der Vergangenheit jedoch durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert wurden. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, welche im Einzelnen durch den Tarif- oder Arbeitsvertag geregelt sind. Dieser zahlt monatlich einen bestimmten Betrag auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers, der seinerseits einen Betrag hinzuzahlt.
Ablauf:
Interessenten vereinbaren bei einer Beratungsstelle einen Termin, bei dem das individuelle, beschäftigungsrelevante Weiterbildungsziel festgelegt wird. Nach der Beratung erhalten Sie Ihren personalisierten Spargutschein, auf dem das Weiterbildungsziel vermerkt ist.
Wichtig: Die Beratungsstelle kann lediglich Auskünfte zur beruflichen Weiterbildung geben. Zu Fragen der finanziellen Folgen und der Entnahme wenden Sie sich bitte an Ihr Anlageinstitut.
Der Spargutschein wird dann dem Weiterbildungsinstitut vorgelegt und auf seine Richtigkeit geprüft. Sind alle Angaben korrekt, trägt der Anbieter auf dem Spargutschein den Titel, die Kosten und den Beginn der Maßnahme ein sowie das Datum, bis zu dem die Zahlung erfolgt sein muss. Laut Gesetz dürfen von dem Zeitpunkt der Entnahme des Geldes bis zum Begleichen der Rechnung maximal drei Monate vergehen.
Die Einlösung des Spargutscheins erfolgt dann bei dem jeweiligen Finanzinstitut, das die geförderte Anlage führt. Je nach Finanzinstitut variieren dabei die konkreten Auszahlungsmodalitäten. Wir empfehlen daher noch vor der Vorlage beim Weiterbildungsanbieter sich an das Anlageinstitut zu wenden, um sich zu den finanztechnischen Fragen beraten zu lassen.
Kommt die gebuchte Maßnahme nicht zustande, muss das der Weiterbbildungsanbieter schriftlich bestätigen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage der Bildungsprämie.
Weitere Informationen:
Anders als beim Prämiengutschein kann hier die Anmeldung zu einer Weiterbildung bereits erfolgt sein oder ein Kurs auch schon begonnen haben, bevor der Spargutschein ausgestellt wird.
Durch eine Änderung im Gesetz ist es nun möglich auch vor Ablauf der siebenjährigen Ansparfrist, in der das Geld nicht angetastet werden darf, Geld für eine Weiterbildung zu entnehmen. Je nach Sparbetrag und Zinssatz sind das nach einem Jahr rund 500 Euro und nach sieben Jahren bis zu 4000 Euro.
Die vorzeitige Entnahme für eine berufliche Weiterbildung kann auch aus dem Ansparguthaben des Ehepartners erfolgen.