030 28 88 570
kontakt@hesseschrader.com
Newsletter
PrivatkundenFirmenkundenTrainerakademie
& Coach-Ausbildung
Bücher, E-Books
& Muster
Career4Young
& Testtrainings
Beratungen, Coachings
& Trainings
Bewerbungsunterlagen
& Arbeitszeugnisse
SeminareOutplacementWissen, Videos, Downloads
& News
StartseitePrivatkundenBewerbungstipps, Videos & NewsWissen A-Z

Thema: Arbeitszeugnis

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Die formalen Grundlagen und der Aufbau

Ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis sollte alle unten genannten formalen Aspekte enthalten und zu der Leistung und dem Verhalten des Arbeitnehmers in ausreichendem Umfang Stellung beziehen. Nur im Zwischenzeugnis entfällt die Beendigungs- und Bedauernsformel. Alle Formulierungen und Abschnitte in einem Arbeitszeugnis lassen sich in der Regel in eine Note übersetzen. Sofern die Formulierungen im Arbeitszeugnis eindeutig sind oder den Standards der Zeugnissprache entsprechen, fällt die Gesamtbewertung in aller Regel eher positiv aus. Falls Sie sich über die Benotung in Ihrem Arbeitszeugnis nicht sicher sind, sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis von unseren Zeugnisexperten prüfen lassen, um Fehler aufzudecken und böse Überraschungen zu vermeiden.

Ein vollständiges, mustergültiges Arbeitszeugnis besteht aus:

  1. Überschrift und Einleitung
  2. Aufgabenbeschreibung
  3. Leistungsbeurteilung
  4. Beurteilung des sozialen Verhaltens
  5. Beendigungsformel
  6. Dankes- und Bedauernsformel
  7. Zukunftswünsche
  8. Ausstellungsort, -datum und Unterschrift

Arbeitszeugnis-Aufbau Beispiel - Kostenlos für Newsletter-Abonnenten

Arbeitszeugnis Check

Wir prüfen Ihr Zeugnis auf Herz und Nieren

Bearbeitung in 24h möglich

95,- €

Jetzt beauftragen

1. Arbeitszeugnis: Überschrift und Einleitung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beginnt mit einer Überschrift, die angibt, um welchen Zeugnistyp es sich bei dieser Urkunde handelt. Dann folgt ein Einleitungssatz, aus dem das Eintrittsdatum des Arbeitnehmers hervorgeht. In keinem Fall gehört Ihre Adresse in das Arbeitszeugnis, auch nicht als Anschrift.


2. Arbeitszeugnis: Aufgabenbeschreibung

Die Aufgabenbeschreibung im Arbeitszeugnis - auch Positions-, Stellen-, oder Tätigkeitsbeschreibung genannt - benennt alle wesentlichen Tätigkeiten, die Sie ausgeübt haben. Dabei sollten zunächst die wichtigeren Tätigkeiten aufgenommen werden. Die Aufgabenbeschreibung im Arbeitszeugnis kann sowohl als Aufzählung mit Spiegelstrichen oder Bullet Points als auch in ausformulierten Sätzen als Fließtext dargestellt werden. Die stichwortartige Aufzählung wirkt im Arbeitszeugnis oft übersichtlicher und eignet sich daher besonders für längere Aufgaben- bzw. Stellenbeschreibungen. Außerdem sollten aus der Stellenbeschreibung im Arbeitszeugnis auch Ihre Kompetenzen, Ihre Verantwortung und die Stufen Ihrer bisherigen beruflichen Entwicklung innerhalb des Unternehmens deutlich hervorgehen.


3. Arbeitszeugnis: Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis ist wohl Streitpunkt der meisten Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. An dieser Stelle im Arbeitszeugnis geht es darum zu werten, wie Sie Ihre Aufgaben tatsächlich erfüllt haben. In der Regel gehören dazu folgende Aspekte und Stichpunkte:

  • Arbeitsbereitschaft (Wollen) Antrieb, Dynamik, Elan, (Eigen-) Initiative, Einsatzbereitschaft, Energie, Engagement, Fleiß, Identifikation, Interesse, Leistungswille, (freiwillige) Mehrarbeit, Pflichtbewusstsein, Zielstrebigkeit
  • Arbeitsbefähigung (Können) Auffassungsgabe, Ausdauer, Belastbarkeit, Denkvermögen, Flexibilität, Ideenreichtum, Konzentration, Kreativität, Optimismus, Organisationstalent, Pragmatismus, Praktikabilität, Stressresistenz, Urteilsvermögen
  • Arbeitserfolg und Ergebnisse (bei Ausbildungszeugnissen auch Lernerfolg) Intensität, Produktivität, Qualität, Quantität, Fertigkeiten, Fachkenntnisse und Weiterbildung (Wissen) Abschlüsse, Aktualität, Anwendung, Auszeichnungen, Bildungserfolg, Inhalt, Nutzen oder Anlass und Initiative der Weiterbildung, Tiefe, Umfang, Zertifikate
  • Arbeitsweise und Arbeitsstil Eigenverantwortung, Gewissenhaftigkeit, Hygiene, Methodik, Ordnungssinn, Planung, Sauberkeit, Selbständigkeit, Sicherheit, Sorgfalt, Struktur, Systematik, Zuverlässigkeit
  • Konkrete herausragende ArbeitserfolgeBeschreibung von besonderen Leistungen und Erfolgen
  • Führungsleistung (im Falle konkreter Mitarbeiterverantwortung) Arbeitsatmosphäre, Führungsstil, Mitarbeiterzufriedenheit, Motivationsfähigkeit, Vertrauen, Zahl und Art der Mitarbeiter
  • Gesamtzufriedenheitsaussage Die Leistungsbewertung im Arbeitszeugnis endet mit einer zusammenfassenden Beurteilung der Gesamtleistung und gibt den Grad der Zufriedenheit an.

Die Beurteilung der Leistungen sollte der hier aufgeführten Reihenfolge im Arbeitszeugnis entsprechen, die inzwischen die übliche ist. Zu jedem der Aspekte sollte eine Aussage getroffen werden. Allerdings müssen im Arbeitszeugnis nicht alle Punkte zwingend Erwähnung finden, die ausführliche Schilderung von drei bis vier von ihnen zusammen mit einer abschließenden Aussage (Gesamt-Zufriedenheitsaussage) genügt. Auch die Angabe besonderer Arbeitserfolge muss ein Arbeitszeugnis nicht unbedingt enthalten, auch ohne diese Erwähnung gilt es als vollständig.


4. Arbeitszeugnis: Beurteilung des sozialen Verhaltens

Im Arbeitszeugnis bewertet die Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers die sozialen Kompetenzen sowie weitere persönliche und soziale Verhaltensaspekte. Sie endet ebenfalls mit einer Zusammenfassung. Dabei sind folgende drei Aspekte zu beachten:

  • Das interne Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern: Anerkennung, Beliebtheit, Kooperation, Tadellosigkeit, Teamfähigkeit, Vorbildlichkeit, Wertschätzung,
  • Das externe Verhalten zu Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen Ansprechpartnern: Auftreten, Gesprächsverhalten, Kontaktfähigkeit, Kundenorientierung, Kundenzufriedenheit, Verhandlungsstärke, ggf. Akquisitionsstärke
  • Sonstiges Sozialverhalten und Kompetenzen: Diskretion, Durchsetzungsfähigkeit, Ehrlichkeit, Integrität, Kompromissbereitschaft, Loyalität, Überzeugungsvermögen, Vertrauenswürdigkeit

5. Arbeitszeugnis: Beendigungsformel

Daran anschließend werden die Gründe dafür erwähnt, warum das Arbeitszeugnis ausgestellt wird bzw. warum der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und auf wessen Initiative das geschieht. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Kündigung erfolgte durch den Arbeitnehmer ("auf eigenen Wunsch").
  • Es handelt sich um einer Beendigung nach vorher festgelegtem Zeitrahmen oder Zweck (ein befristeter Vertrag, der ausläuft, z.B. bei Ausbildungsende).
  • Die Kündigung erfolgte durch den Arbeitgeber (z.B. "betriebsbedingt").
  • Es handelt sich um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses "in beiderseitigem Einvernehmen" (mit Aufhebungsvertrag und möglicherweise mit einer Abfindung)

Anstelle der Beendigungsformel im Arbeitszeugnis wird in Zwischenzeugnissen der Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses genannt. Dieser kann beispielsweise durch einem internen Stellenwechsel, die Übernahme eines anderen Aufgabengebietes, im Zuge einer Fusion oder in einem Vorgesetztenwechsel begründet sein.


6. Arbeitszeugnis: Dankes- und Bedauernsformel

Die Beendigungsformel ist eng verbunden mit einer Dankes- und Bedauernsformel. Darin drückt der Arbeitgeber seinen Dank für die geleistete Arbeit und das Verständnis für die getroffene Entscheidung, evtl. noch eine Empfehlung an den potenziellen Arbeitgeber oder sogar eine Wiedereinstellungsaussage aus. Ein Arbeitszeugnis kann insbesondere durch die Dankes- und Bedauernsformel stark aufgewertet werden. Bei einem Zwischenzeugnis entfällt naturgemäß das "Bedauern".


7. Arbeitszeugnis: Zukunftswünsche

Kurz vor Schluss erfolgen im Arbeitszeugnis gute Wünsche für die berufliche Weiterentwicklung und den persönlichen Lebensweg. Hieran lässt sich erkennen, ob die Zusammenarbeit gewinnbringend und angenehm eingeschätzt wurde. Im Zwischenzeugnis richten sich die Wünsche für die Zukunft auf eine weiterhin gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.


8. Arbeitszeugnis: Ausstellungsort, -datum und Unterschrift

Das Arbeitszeugnis endet mit Ausstellungsort, -datum und der Unterschrift des Ausstellers. Sein Name muss mit einem eindeutigen Hinweis auf seine Position und Rechtsstellung (Prokura) verbunden sein. Neben der Geschäftsadresse gehört unbedingt auch die Angabe der Telefonnummer ins Arbeitszeugnis, damit der neue Arbeitgeber jeder Zeit Rückfragen stellen kann.

Die hier geschilderte Reihenfolge ist relativ verbindlich, in vielen Fällen lassen sich jedoch Aufgaben- und Leistungsbeurteilung nur schwer voneinander trennen und fließen meistens ineinander über.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie mit einer unserer folgenden Leistungen

Individuelle Arbeitszeugnis Beratung
Arbeitszeugnis Check
Arbeitszeugnis Check telefonisch
Arbeitszeugnis Erstellung
Arbeitszeugnis Korrektur



Weiterlesen

+ Weitere Angebote

Privatkunden
hesseschrader.com

Privatkunden

Beratung, Coachings und Seminare zu allen Themen rund um Bewerbung, Karriere und Arbeitswelt.

Wir über uns


Privatkunden

Arbeitssuchende und Arbeitnehmer sind Unternehmer in eigener Sache, deren Fähigkeiten im Arbeitsmarkt von Arbeitgebern benötigt und gesucht werden. Wir beraten Sie in Orientierungsphasen, stärken Ihre Selbstwahrnehmung und entwickeln mit Ihnen individuelle Strategien für Ihre Berufs- und Karriereplanungen. Wir unterstützen Hochschulabsolventen, Berufseinsteiger, Berufserfahrene und Führungskräfte bei allen wichtigen Themen der Bewerbungs-, Karriere- und Arbeitswelt.


Firmenkunden


Trainerakademie


Bücher, E-Books & Muster


Career4Young & Testtrainings


Job, Stellenangebot, Mitarbeiter
Ihre Chance! Mitarbeiter/in Kundenmanagement und Seminare