Zahlreiche Angaben dürfen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht oder nicht ohne bestimmte Voraussetzungen oder Modifikationen im Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis auftauchen.
Die Tabus - Was nicht ins Arbeitszeugnis gehört:
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Was nicht ins Arbeitszeugnis gehört und verboten ist, sollte auch nicht über Umschreibungen, sozusagen "durch die Hintertür", hineingelangen. Die meisten Streitigkeiten drehen sich genau um solche mehrdeutigen Formulierungen zur Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Arbeitszeugnis. In diesem Zusammenhang taucht oft das Wort Geheimcode auf. Ein Arbeitgeber-Geheimbund oder ein direkter Geheimcode in der Zeugnissprache besteht jedoch nicht wirklich.
Was es gibt, sind Methoden, das Arbeitszeugnis mit nicht nachvollziehbaren Unterstreichungen, Strichen, Punkten oder Kürzeln zu versehen. Solche Kennzeichnungen im Arbeitszeugnis vorzunehmen, wurde aber von zahlreichen Gerichten für unzulässig erklärt. Zum anderen existiert eine Art Sprachregelung, d.h. eine "Übersetzung", wie die im Arbeitszeugnis stehende Formulierungen zu interpretieren sind.
Die gesetzliche Verpflichtung zu Wahrheit und Wohlwollen hat zur Entwicklung dieser "Zeugnissprache" geführt, um die strenge Regelung zu umgehen: Alles, was im Arbeitszeugnis steht, klingt zwar positiv, ist aber nicht unbedingt so gemeint! Mit einer Art Notensystem in der Zeugnissprache, bestimmten Formulierungstechniken und rhetorischen Stilmitteln werden unangenehme Beurteilungen in das Arbeitszeugnis hinein transportiert.
Die Zeugnissprache funktioniert wie ein Notensystem in der Schule. Die Notenstufen werden im Arbeitszeugnis dabei folgendermaßen ausgedrückt.
Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…
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