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Ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis sollte alle unten genannten formalen Aspekte enthalten und zu der Leistung und dem Verhaltens des Arbeitnehmers in ausreichendem Umfang Stellung beziehen. Nur im Zwischenzeugnis entfällt die Beendigungs- und Bedauernsformel. Alle Formulierungen und Abschnitte in einem Arbeitszeugnis lassen sich in der Regel in eine Note übersetzen. Sofern die Formulierungen im Arbeitszeugnis eindeutig sind oder den Standards der Zeugnissprache entsprechen, fällt die Gesamtbewertung in aller Regel eher positiv aus. Falls Sie sich über die Benotung in Ihrem Arbeitszeugnis nicht sicher sind, sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis von unseren Zeugnisexperten prüfen lassen, um Fehler aufzudecken und böse Überraschungen zu vermeiden.
Ein vollständiges, mustergültiges Arbeitszeugnis besteht aus:
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beginnt mit einer Überschrift, die angibt, um welchen Zeugnistyp es sich bei dieser Urkunde handelt. Dann folgt ein Einleitungssatz, aus dem das Eintrittsdatum des Arbeitnehmers hervorgeht. In keinem Fall gehört Ihre in das Arbeitszeugnis, auch nicht als Anschrift.
Die Aufgabenbeschreibung im Arbeitszeugnis - auch Positions-, Stellen-, oder Tätigkeitsbeschreibung genannt - benennt alle wesentlichen Tätigkeiten, die Sie ausgeübt haben. Dabei sollten zunächst die wichtigeren Tätigkeiten aufgenommen werden. Die Aufgabenbeschreibung im Arbeitszeugnis kann sowohl als Aufzählung mit Spiegelstrichen oder Bullet Points als auch in ausformulierten Sätzen als Fließtext dargestellt werden. Die stichwortartige Aufzählung wirkt im Arbeitszeugnis oft übersichtlicher und eignet sich daher besonders für längere Aufgaben- bzw. Stellenbeschreibungen. Außerdem sollten aus der Stellenbeschreibung im Arbeitszeugnis auch Ihre Kompetenzen, Ihre Verantwortung und die Stufen Ihrer bisherigen beruflichen Entwicklung innerhalb des Unternehmens deutlich hervorgehen.
Die Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis ist wohl Streitpunkt der meisten Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. An dieser Stelle im Arbeitszeugnis geht es darum zu werten, wie Sie Ihre Aufgaben tatsächlich erfüllt haben. In der Regel gehören dazu folgende Aspekte und Stichpunkte:
Die Beurteilung der Leistungen sollte der hier aufgeführten Reihenfolge im Arbeitszeugnis entsprechen, die inzwischen die übliche ist. Zu jedem der Aspekte sollte eine Aussage getroffen werden. Allerdings müssen im Arbeitszeugnis nicht alle Punkte zwingend Erwähnung finden, die ausführliche Schilderung von drei bis vier von ihnen zusammen mit einer abschließenden Aussage (Gesamt-Zufriedenheitsaussage) genügt. Auch die Angabe besonderer Arbeitserfolge muss ein Arbeitszeugnis nicht unbedingt enthalten, auch ohne diese Erwähnung gilt es als vollständig.
Im Arbeitszeugnis bewertet die Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers die sozialen Kompetenzen sowie weitere persönliche und soziale Verhaltensaspekte. Sie endet ebenfalls mit einer Zusammenfassung. Dabei sind folgende drei Aspekte zu beachten:
Daran anschließend werden die Gründe dafür erwähnt, warum das Arbeitszeugnis ausgestellt wird bzw. warum der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und auf wessen Initiative das geschieht. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Anstelle der Beendigungsformel im Arbeitszeugnis wird in Zwischenzeugnissen der Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses genannt. Dieser kann beispielsweise durch einem internen Stellenwechsel, die Übernahme eines anderen Aufgabengebietes, im Zuge einer Fusion oder in einem Vorgesetztenwechsel begründet sein.
Die Beendigungsformel ist eng verbunden mit einer Dankes- und Bedauernsformel. Darin drückt der Arbeitgeber seinen Dank für die geleistete Arbeit und das Verständnis für die getroffene Entscheidung, evtl. noch eine Empfehlung an den potenziellen Arbeitgeber oder sogar eine Wiedereinstellungsaussage aus. Ein Arbeitszeugnis kann insbesondere durch die Dankes- und Bedauernsformel stark aufgewertet werden. Bei einem Zwischenzeugnis entfällt naturgemäß das "Bedauern".
Kurz vor Schluss erfolgen im Arbeitszeugnis gute Wünsche für die berufliche Weiterentwicklung und den persönlichen Lebensweg. Hieran lässt sich erkennen, ob die Zusammenarbeit gewinnbringend und angenehm eingeschätzt wurde. Im Zwischenzeugnis richten sich die Wünsche für die Zukunft auf eine weiterhin gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Das Arbeitszeugnis endet mit Ausstellungsort, -datum und der Unterschrift des Ausstellers. Sein Name muss mit einem eindeutigen Hinweis auf seine Position und Rechtsstellung (Prokura) verbunden sein. Neben der Geschäftsadresse gehört unbedingt auch die Angabe der Telefonnummer ins Arbeitszeugnis, damit der neue Arbeitgeber jeder Zeit Rückfragen stellen kann.
Die hier geschilderte Reihenfolge ist relativ verbindlich, in vielen Fällen lassen sich jedoch Aufgaben- und Leistungsbeurteilung nur schwer voneinander trennen und fließen meistens ineinander über.
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