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Thema: Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Leistung auf den Punkt gebracht

Der Austritt aus einem Unternehmen kann etliche Gründe und zahlreiche Auswirkungen haben - eines zieht er in jedem Fall nach sich: Das Arbeitszeugnis. Seine Bedeutung ist beim Bewerbungsverfahren zwar nicht allein ausschlaggebend, dennoch ist das Arbeitszeugnis ein sehr wichtiger Bestandteil jeder Bewerbungsmappe. Das gilt für das einfache Arbeitszeugnis ebenso wie für das qualifizierte Arbeitszeugnis oder das Zwischenzeugnis. Einerseits verlassen sich viele Personalentscheider lieber auf das eigene Gespür und achten vermehrt auf den Lebenslauf des Bewerbers. Andererseits wird der Beurteilung des vorherigen Arbeitgebers, die er im Arbeitszeugnis schriftlich niedergelegt hat, besonderes Gewicht zugeschrieben. Mitunter ist das dann das berühmte Zünglein an der Waage.

Das Arbeitszeugnis ist die Quintessenz einer oft jahrelangen Zusammenarbeit unter den verschiedensten Umständen. Personaler erhoffen sich aus den Formulierungen im Arbeitszeugnis, Aufschluss über die sozialen Kompetenzen eines Arbeitnehmers zu erhalten, die nicht aus der Auflistung theoretischer Qualifikationen im Lebenslauf hervorgehen oder auf den ersten Blick erkennbar sind.

Arbeitszeugnis-Erstellung

Lernen Sie Zeugnisse zu beurteilen und zu schreiben

Das Arbeitszeugnis ist eines der zentralen Dokumente einer Bewerbung. Für Personalverantwortliche liefern sie wichtige Informationen über den Kandidaten. Daher ist beim Schreiben von Beurteilungen Fingerspitzengefühl gefragt.

Seminarinformationen

Das Arbeitszeugnis als Türöffner und Standortbestimmung

In jedem Fall ist das Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis eine Gelegenheit, einem verdienten Mitarbeiter mit einer sehr guten Bewertung eine glänzende berufliche Zukunft zu ermöglichen oder den potenziellen nächsten Arbeitgeber diskret auf mögliche Schwächen des Bewerbers hinzuweisen. Für den Arbeitnehmer hat das Arbeitszeugnis eine noch größere Bedeutung. Es ist eine Art persönlicher Standortbestimmung, ein qualifiziertes Feedback im Bezug auf seine Fähigkeiten und zeigt insbesondere den Grad der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers.


Die Geheimsprache im Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse zu erstellen verunsichert Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen, selbst wenn die Trennung "im besten gegenseitigen Einvernehmen" geschieht und das Arbeitszeugnis daher mit wohlwollender Absicht ausgestellt wird. Unzählige Streitigkeiten um beabsichtigte oder unbeabsichtigte Fehler in Form und Formulierung gehören heute zur Tagesordnung der deutschen Arbeitsgerichte. Die Verunsicherung entsteht vor allem durch die Verwendung der Zeugnissprache, die ganz eigenen Regeln und Eigentümlichkeiten unterliegt. Schon längst ist die Zeugnissprache im klassischen Sinn keine Geheimsprache mehr, hat aber dennoch ihre Tücken und will daher richtig angewandt werden.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie mit einer unserer folgenden Leistungen

Individuelle Arbeitszeugnis Beratung
Arbeitszeugnis Check
Arbeitszeugnis Check telefonisch
Arbeitszeugnis Erstellung
Arbeitszeugnis Korrektur


Die Arbeitszeugnistypen

Das Arbeitszeugnis unterscheidet sich grundsätzlich nach den inhaltlichen Anforderungen in "einfaches" und "qualifiziertes" Arbeitszeugnis sowie nach dem Zeitpunkt der Erteilung in "End-" und "Zwischenzeugnis":


Das einfache Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nur dazu verpflichtet, ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Das einfache Arbeitszeugnis enthält Angaben zur Person, zu Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und – auf Wunsch (des Arbeitnehmers) – die Gründe für das Beschäftigungsende und die entsprechenden Modalitäten. Die ausgeübten Tätigkeiten müssen detailliert aufgegliedert und ganz wertfrei dargestellt werden. Dazu werden Formulierungen im Arbeitszeugnis verwendet, mit deren Hilfe sich der potenzielle Arbeitgeber ein klares Bild von den Fähigkeiten und Arbeitserfahrungen des Bewerbers machen kann.

Üblich ist ein einfaches Arbeitszeugnis heute allerdings nur bei sehr kurzfristig ausgeübten und weniger qualifizierten Tätigkeiten. Ein einfaches Arbeitszeugnis vorzulegen, stößt in der Praxis bei Arbeitgebern eher auf Misstrauen und lässt schnell den Verdacht auf Probleme oder unterdurchschnittliche Leistungen am früheren Arbeitsplatz aufkommen.


Das qualifizierte Arbeitszeugnis

In der Regel schreiben Arbeitgeber ausscheidenden Mitarbeitern ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Hierbei wird das einfache Arbeitszeugnis um die Beschreibung und Beurteilung der erbrachten Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers erweitert. Was viele nicht wissen: Auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht kein Rechtsanspruch! Der Arbeitnehmer muss explizit darum bitten. Das sollte er jedoch unbedingt tun, denn das qualifizierte Arbeitszeugnis ist mittlerweile der absolute Standard.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis gibt eine genaue Beschreibung der Tätigkeits-, Leistungs- und Verhaltensbeschreibung ab und spiegelt damit die fachliche und persönliche Entwicklung des Bewerbers in seiner Berufslaufbahn wider. Die Auflistung bisheriger beruflicher Erfolge des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis und die Bewertung seiner verschiedenen Kompetenzen durch den alten Arbeitgeber zeigen dem potenziellen neuen Chef die Stärken und besonderen Fähigkeiten des Bewerbers.


Das Dienst-, Ausbildungs- und Praktikumszeugnis

Das Dienstzeugnis ist sozusagen das Arbeitszeugnis für Beamte. Auszubildende erhalten nach Beendigung ihrer Ausbildung statt dem Arbeitszeugnis ein Ausbildungszeugnis, während am Ende eines Praktikums ein Praktikumszeugnis ausgestellt wird. In jedem dieser Fälle besteht ein rechtlicher Anspruch auf das Arbeitszeugnis. Form und Inhalt sollten dabei der Art und Dauer des vorausgegangenen Beschäftigungsverhältnisses entsprechen. Diese Arten von Zeugnissen ähneln dabei mehr oder weniger dem qualifizierten Arbeitszeugnis.


Das Zwischenzeugnis

Dem Zwischenzeugnis kommt eine besondere Funktion zu: Es dient der zwischenzeitlichen Bestätigung und Bewertung der Leistung. In Form und Inhalt gleicht das Zwischenzeugnis dem normalen Arbeitszeugnis. Zwar gibt es dazu noch keine einheitliche gesetzliche Regelung, jedoch kann der Arbeitgeber bei begründetem Anlass verpflichtet sein, ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Berechtigte Gründe für ein Zwischenzeugnis könnten beispielsweise ein Wechsel in der Führungsetage, die Umstrukturierung der Abteilung oder des Unternehmens, ein Betriebsübergang nach § 613a BGB, die Änderung des Aufgabengebietes oder eine längere Unterbrechung durch Krankheit, Elternzeit oder Freistellung sein. Auch im Falle oder Risiko einer baldigen Entlassung wegen Rationalisierungsmaßnahmen, bei der Chance auf Beförderung oder nach mehreren Jahren in der gleichen Position ist die Bitte um ein Zwischenzeugnis sinnvoll. Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bereits eine bevorstehende Kündigung signalisiert haben, sollten Arbeitnehmer möglichst zeitnah nach dem Zwischenzeugnis verlangen.


Wichtige Grundlage für das Arbeitszeugnis

Das Zwischenzeugnis ist immer eine wichtige Grundlage für das abschließende Arbeitszeugnis. Gerade bei langer Betriebszughörigkeit mit mehreren Funktions- und Abteilungswechseln oder beim Wechsel des Vorgesetzten kann es problematisch werden, wenn die Beurteilung im Arbeitszeugnis nicht mehr "objektiv" möglich ist oder nicht mehr so wohlwollend ausfällt, wie es unter gleichbleibenden Umständen der Fall gewesen wäre. Denn oftmals führt ein Personalwechsel auch zu einer neuen und anderen Bewertung. Daher sollten Sie rechtzeitig mit einem Zwischenzeugnis "vorbeugen", damit Ihr Arbeitszeugnis nicht nur auf einer einmaligen punktuell-subjektiven Beurteilung gründet. Im Falle einer Kündigung könnten noch mehr Probleme hinzutreten. Sie haben zwar keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Ausstellung des späteren Endzeugnisses exakt die gleichen Formulierungen wie im Zwischenzeugnis verwendet. Unterscheidet sich das endgültige Arbeitszeugnis in wesentlichen Punkten aber deutlich von dem Zwischenzeugnis, muss der Arbeitgeber diesen Unterschied (ggf. auch vor dem Arbeitsgericht) erst einmal beweisen.


Die Fallstricke beim Zwischenzeugnis

Viele Arbeitnehmer lassen sich ein Zwischenzeugnis auch ausstellen, um sich damit auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu begeben. Bei der Bewerbung aus der ungekündigten Stellung heraus können sie mit dem Zwischenzeugnis ihre guten Arbeitsleistungen belegen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten. Denn gibt es keinen internen oder anderweitig plausiblen Grund für Zwischenzeugnis, zieht der Arbeitgeber möglicherweise die richtigen Schlüsse, kann dem Mitarbeiter "Abkehrwillen" unterstellen und ihn schlimmstenfalls kündigen.

Außerdem sollte Ihnen bewusst sein, dass wenn Sie eine bestimmte Bewertung in Ihrem Zwischenzeugnis erst einmal akzeptiert haben, es schwierig werden kann, im abschließenden Arbeitszeugnis eine bessere Bewertung durchzusetzen. Daher lohnt es sich, bereits das Zwischenzeugnis professionell überprüfen zu lassen und ggf. auch für bestimmte Formulierungen im Zwischenzeugnis zu "kämpfen".



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