030 28 88 570
kontakt@hesseschrader.com
Newsletter
PrivatkundenFirmenkundenTrainerakademie
& Coach-Ausbildung
Bücher, E-Books
& Muster
Career4Young
& Testtrainings
Beratungen, Coachings
& Trainings
Bewerbungsunterlagen
& Arbeitszeugnisse
SeminareOutplacementWissen, Videos, Downloads
& News
StartseitePrivatkundenBewerbungstipps, Videos & NewsKarrierenachrichten

Thema: Arbeitsrecht


06.03.2018

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht gehört in Deutschland zu jenen Rechtsgebieten, die immer wieder ein gewisses mediales Interesse erfahren. Schuld sind meist Prozesse, in denen es um weitreichende juristische Entscheidungen – in Bezug auf die Rechte der Arbeitnehmer – geht. Dabei befassen sich Arbeitsrechtler nicht nur mit allgemeinen Fragestellungen wie Urlaubsregelungen, sondern haben sehr oft spezielle Fragen zu klären. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was das Arbeitsrecht ist und worum es dabei genau geht.

Was ist das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht umfasst ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet, in dem es um verschiedene Sachverhalte geht. Gemein ist diesen, dass es um unselbständige Erwerbstätigkeiten geht. Dabei wird grundsätzlich zwischen Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (das sogenannte Individualarbeitsrecht) und das Kollektivarbeitsrecht unterschieden. Letzteres betrifft Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmervertretungen. Zu diesen gehören beispielsweise Personal- und Betriebsräte.

In Deutschland basiert das Arbeitsrecht nicht auf einer einzigen Rechtsverordnung, sondern wird von verschiedenen Gesetzen, wie:

  • dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • dem Kündigungsschutzgesetz
  • dem Entgeltfortzahlungsgesetz
  • dem Mutterschutzgesetz

und vielen weiteren Vorschriften berührt. Diese Rechtsnormen regeln unter anderem, unter welchen Bedingungen ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag zu gestalten ist oder ab welchem Punkt einzelne Klauseln – etwa in Bezug auf die Vergütung – als sittenwidrig gelten.

Beispiel Arbeitsvertrag: Dieser entsteht auf Grundlage von § 611a BGB und sieht unter anderem die Unterwerfung des Arbeitnehmers unter die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers vor. Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber zur Zahlung der Leistung – sprich des Lohns – verpflichtet. Im Arbeitsrecht geht es um ganz unterschiedliche Fragen. Diese betreffen zum Beispiel Aspekte wie den Anspruch auf eine Vergütung von Überstunden oder die Frage, ob bei kurzzeitiger Verhinderung der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung hat. Letzteres kann der Unternehmer als Arbeitgeber arbeitsvertraglich – anders als bei einer Lohnfortzahlung wegen Krankheit – ausschließen lassen.

Was sind die geläufigsten Berührungspunkte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht umfasst eigentlich alle Schnittstellen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gerade die Tatsache, dass der Beschäftigte sich in einem Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber befindet, macht das Arbeitsrecht so bedeutend.

Arbeitnehmer sind in besonderer Weise schutzbedürftig, da sich Arbeitgeber in der deutlich stärkeren Position befinden. Wo kommt es zwischen beiden Gruppen häufiger zu Auseinandersetzungen?

Streit um Lohn und Gehalt

Arbeitgeber sind nach dem BGB zur Erbringung des Lohns verpflichtet. In der Vergangenheit sind Beschäftigte immer wieder vor Arbeitsgerichte gezogen – aufgrund nicht gezahlter Gehälter oder Lohnbestandteile. Ein besonders schwerwiegendes Thema betrifft die Überstunden.

So sind Klauseln durchaus schwierig, die zwar zur Mehrarbeit verpflichten – allerdings keinen entsprechenden Ersatz vorsehen. In einem Urteil hat beispielsweise das BAG im Jahr 2012 einer zu pauschalen Regelung der Überstunden eine Absage erteilt. Für den Arbeitnehmer muss aus den Klauseln des Arbeitsvertrags klar sein, wie viel Arbeit er zu erwarten hat. Betroffene können hier einen Fachanwalt konsultieren und ihre Rechte durchsetzen.

Das Thema Kündigung

Ein beliebtes Streitthema sind die Kündigungen. Letztere können aufgrund einer wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens ausgesprochen werden. Nicht selten greifen Unternehmen aber auch zu einer personenbezogenen Kündigung. Heißt: Dem Arbeitnehmer werden die Fähigkeiten und Möglichkeiten abgesprochen, die geschuldete Leistung zu erbringen. Ein Beispiel ist der Eintritt einer dauerhaften Erkrankung.

Regelmäßig Streit provoziert aber auch die verhaltensbedingte Kündigung. Hierbei handelt es sich um das eigentlich letzte Mittel, um ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu sanktionieren. Begründet werden kann eine verhaltensbedingte Kündigung etwa mit häufigem Zuspätkommen oder der Nutzung des Internets zu privaten Zwecken. Aber auch Gehaltspfändungen oder der Verdacht, bei einer Krankschreibung die Genesung verzögert zu haben, können eine Kündigung nach sich ziehen.

Das Problem: Im Arbeitsrecht ist die Kündigung als letztes Mittel vorgesehen bzw. sollte nur bei schwerwiegenden Verstößen ausgesprochen werden. Arbeitnehmer fühlen sich schnell ungerecht behandelt – und streben eine Kündigungsschutzklage an.

Abmahnungen im Arbeitsrecht

Arbeitnehmer können einen Beschäftigten bei Fehlverhalten abmahnen. Dieses Mittel wird regelmäßig eingesetzt. Allerdings steht die Rechtmäßigkeit der Abmahnung auf einem anderen Blatt. Arbeitsrechtler werden daher nicht nur mit Themen wie der Kündigung konfrontiert. Auch der Versuch, einer Abmahnung entgegenzutreten, landet immer wieder vor den Arbeitsgerichten.

Fazit: Arbeitsrecht – Streitschlichter und Schutzfunktion

Mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag treten Sie als Arbeitnehmer in ein besonders schwerwiegendes Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Ohne den Schutz gesetzlicher Regelungen könnte hier ein sehr starkes Ungleichgewicht entstehen. Das Arbeitsrecht tritt hier als Vermittler in Erscheinung und nimmt eine Überwachungsfunktion wahr. Berührt werden hiervon ganz unterschiedliche Bereiche. Entsprechend groß ist die Tragweite einiger Entscheidungen. Und wie Urteile der Vergangenheit beweisen, hat das Arbeitsrecht seine Daseinsberechtigung. Besonders im Zusammenhang mit Kündigungen durch den Arbeitgeber oder Streit um den Lohn würde der Arbeitnehmer sonst sehr schnell benachteiligt – was durch das Arbeitsrecht vermieden werden soll.


Gastartikel von Lars Meyer



Weitere Karrierenachrichten zum Thema Arbeitsrecht

28.02.2020: Coronavirus und Arbeitsrecht
12.06.2019: Führungskräfte und die Trennung im Arbeitsrecht
06.03.2018: Arbeitsrecht
21.07.2017: Sommerzeit ist Urlaubszeit
24.03.2017: Schichtdienst und Zeitumstellung
13.07.2016: Wer hat Anspruch auf Abfindung -
03.05.2016: Privates im Geschäftsbereich
06.10.2014: Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer im Reisekostenrecht
26.01.2012: Neugründer haben es schwerer
01.11.2011: Mythen des Arbeitsrechts
10.06.2011: Abmahnung oder Kündigung?
13.04.2011: Befristeter Arbeitsvertrag
01.04.2011: Aprilscherzhafte Gerichtsurteile
22.03.2011: Die Unfriedenstifter
17.03.2011: Über Geld spricht man nicht
03.02.2011: Nein zur Frauenquote
01.02.2011: Bahn frei für Vergehen?
27.01.2011: Teilen will gelernt sein
29.10.2010: Arbeitszimmer ab 2011 wieder absetzbar
24.08.2010: Heimliche Überwachung am Arbeitsplatz wird verboten
20.08.2010: Bald nur noch 4 Wochen Urlaub pro Jahr?
22.07.2010: Im Urlaub vom Chef belästigt
20.07.2010: Wann gehen Europäer in Rente?
14.07.2010: Hitzewelle im Büro
29.06.2010: Ferienjobs
23.06.2010: Deutsche Reiseleiter unerwünscht
16.06.2010: Urlaub – die schönsten Wochen des Jahres
14.06.2010: Frauenförderung und Frauenquote per Gesetz erzwingen
11.06.2010: Fußball während der Arbeitszeit
10.06.2010: Bundesarbeitsgericht kippt Emmely-Urteil
09.06.2010: Betreuung von Pflegefällen in der Familie
21.05.2010: Bewerbung Absage: Grund zur Klage?
30.04.2010: Keine Raucherpausen für Mitarbeiter der Stadt Köln
19.04.2010: Arbeitsrecht zur Urlaubsplanung
26.03.2010: Das Aufhängen von Pin-Up-Kalendern
12.11.2009: Überwachung am Arbeitsplatz
08.10.2009: Bewerbungsmappen im Internet
05.08.2009: Risiko Blau machen
15.07.2009: Kündigung und ihre Gründe

Privatkunden
hesseschrader.com

Privatkunden

Beratung, Coachings und Seminare zu allen Themen rund um Bewerbung, Karriere und Arbeitswelt.

Wir über uns


Privatkunden

Arbeitssuchende und Arbeitnehmer sind Unternehmer in eigener Sache, deren Fähigkeiten im Arbeitsmarkt von Arbeitgebern benötigt und gesucht werden. Wir beraten Sie in Orientierungsphasen, stärken Ihre Selbstwahrnehmung und entwickeln mit Ihnen individuelle Strategien für Ihre Berufs- und Karriereplanungen. Wir unterstützen Hochschulabsolventen, Berufseinsteiger, Berufserfahrene und Führungskräfte bei allen wichtigen Themen der Bewerbungs-, Karriere- und Arbeitswelt.


Firmenkunden


Trainerakademie


Bücher, E-Books & Muster


Career4Young & Testtrainings


Job, Stellenangebot, Mitarbeiter
Ihre Chance! Mitarbeiter/in Kundenmanagement und Seminare