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Thema: Arbeitsrecht


01.04.2011

Aprilscherzhafte Gerichtsurteile

Behörden und Gerichte beweisen ab und an Humor

Humor scheint manchmal auch vor der deutschen Gesetzgebung und den ehrwürdigen Gerichtssälen nicht halt zu machen. Hier ein paar Beispiele.

April, April. Die Redaktion von anwalt.de nimmt den ersten April zum Anlass, nicht nur über die Herkunft des Aprilscherzes und seinen Brauch in anderen Ländern zu schreiben, sondern listet darüber hinaus eine Vielzahl kurioser Gesetzte und Gerichtsurteile auf, die glatt als Aprilscherze durchgehen könnten. So referiert die Bundesagentur für Arbeit im Merkblatt zum Kindergeld: „Welches Kind bei einem Berechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten.” Ein Satz, der an Logik nicht zu überbieten ist. Geradezu wahnwitzig zeigte sich ein Versicherter, der seiner Hausratsversicherung weis machen wollte, dass sein Hund in seiner Abwesenheit aus Wut den Abfluss des Waschbeckens mit Toilettenpapier verstopfte und dann den Wasserhahn aufdrehte, sodass ein Wasserschaden in der Wohnung sowie in der darunterliegenden entstand (LG Hannover, Urteil v. 23.03.2000, Az.: 19 S 1986/99). In einem ähnlichen Fall vergaß der Kläger die Kerzen auf dem Esstisch auszublasen angesichts seiner leichtbekleideten Freundin und forderte für den daraus entstehenden Brand ebenfalls Geld von seiner Hausratsversicherung (OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.09.1999, Az.: 4 U 182/98). In beiden Fällen bekamen die Versicherungsnehmer tatsächlich Recht.

Weitere Informtionen:http://www.anwalt.de/rechtstipps/april-april-kuriose-gesetze-und-urteile-zum-april_017481.html


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