030 28 88 570
kontakt@hesseschrader.com
Newsletter
PrivatkundenFirmenkundenTrainerakademie
& Coach-Ausbildung
Bücher, E-Books
& Muster
Career4Young
& Testtrainings
Beratungen, Coachings
& Trainings
Bewerbungsunterlagen
& Arbeitszeugnisse
SeminareOutplacementWissen, Videos, Downloads
& News
StartseitePrivatkundenBewerbungstipps, Videos & NewsKarrierenachrichten

Thema: Arbeitsrecht


08.10.2009

Bewerbungsmappen im Internet

Datenschutz Bewerbung: vom richtigen Umgang mit Bewerbungsunterlagen

In den Medien wurde berichtet, dass mehrere Hundert an eine Frankfurter Firma geschickte Bewerbungsunterlagen im Internet gehandelt worden sind. Es sei eine Kiste voller persönlicher Daten, Bewerbungsfotos, Lebensläufen und Zeugnissen bei Ebay versteigert worden. Ein derartiger Umgang mit den hochsensiblen Daten öffnet Tür und Tor für illegale Geschäfte.

Assessment Center-Training

Mit uns kommen Sie ans Ziel

Persönliche Beratung in vielen deutschen Großstädten
495,- € pauschal

Weitere Informationen

Wie kann verhindert werden, dass mit den Bewerber-Daten Missbrauch getrieben wird?

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich eine Obhuts- und Sorgfaltspflicht bezüglich der von dem Bewerber eingereichten Bewerbungsunterlagen. Er muss den Lebenslauf, die eingereichten Zeugnisse, Arbeitsproben und das Lichtbild zurückgeben, wenn das Bewerbungsverfahren erfolglos verlaufen ist.

Sollte ein Personalfragebogen ausgefüllt worden sein, so ist dieser zu vernichten. Hierauf hat der Bewerber nach § 2004 BGB analog einen sogenannten Beseitigungsanspruch. Bei Blindbewerbungen, also wenn bei dem Arbeitgeber unverlangt Bewerbungsunterlagen eingehen, besteht eine Pflicht zur Rücksendung der Unterlagen nur, wenn der Bewerber einen ausreichend frankierten Rückumschlag beigefügt hat. Es kann bei dieser Bewerbungsform auch zunächst ein aussagekräftiges, ansprechendes Anschreiben versandt und gleichzeitig angefragt werden, ob die vollständigen Bewerbungsunterlagen übersandt werden dürfen. So vermeidet man, dass Bewerbungsunterlagen "aufgedrängt" werden. Nach einer entsprechenden Aufforderung trifft den Arbeitgeber auch wieder die Rücksendungspflicht. Bei Internet-Bewerbungen sind sämtliche Dateianhänge, die die Bewerbung betreffen, von dem Arbeitgeber zu löschen.

Aus rechtlicher Sicht empfiehlt es sich zwar, sich einen Zugangsnachweis über den Eingang seiner Bewerbungsunterlagen zu schaffen. Dies kann mit einer Übersendung per Einschreiben oder mit einer Empfangsbestätigung erreicht werden. Gerade bei einer Empfangsbestätigung, die von dem Empfänger zu quittieren und zurückzusenden ist, ist jedoch sorgfältig abzuwägen, ob sich der Bewerber hierdurch nicht einen Wettbewerbsnachteil verschafft. Hier sind - wie auch sonst im Bewerbungsverfahren - Kreativität und Fingerspitzengefühl gefragt.

Nach einem erfolglosen Bewerbungsverfahren ist darauf zu achten, dass man die eingereichten Bewerbungsunterlagen vollständig zurückerhält. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte man sich nicht scheuen, den Arbeitgeber höflich und freundlich darum zu bitten.

Ulrike Badewitz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin


Gastartikel von Ulrike Badewitz Fachanwältin für Arbeitsrecht



Weitere Karrierenachrichten zum Thema Arbeitsrecht

28.02.2020: Coronavirus und Arbeitsrecht
12.06.2019: Führungskräfte und die Trennung im Arbeitsrecht
06.03.2018: Arbeitsrecht
21.07.2017: Sommerzeit ist Urlaubszeit
24.03.2017: Schichtdienst und Zeitumstellung
13.07.2016: Wer hat Anspruch auf Abfindung -
03.05.2016: Privates im Geschäftsbereich
06.10.2014: Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer im Reisekostenrecht
26.01.2012: Neugründer haben es schwerer
01.11.2011: Mythen des Arbeitsrechts
10.06.2011: Abmahnung oder Kündigung?
13.04.2011: Befristeter Arbeitsvertrag
01.04.2011: Aprilscherzhafte Gerichtsurteile
22.03.2011: Die Unfriedenstifter
17.03.2011: Über Geld spricht man nicht
03.02.2011: Nein zur Frauenquote
01.02.2011: Bahn frei für Vergehen?
27.01.2011: Teilen will gelernt sein
29.10.2010: Arbeitszimmer ab 2011 wieder absetzbar
24.08.2010: Heimliche Überwachung am Arbeitsplatz wird verboten
20.08.2010: Bald nur noch 4 Wochen Urlaub pro Jahr?
22.07.2010: Im Urlaub vom Chef belästigt
20.07.2010: Wann gehen Europäer in Rente?
14.07.2010: Hitzewelle im Büro
29.06.2010: Ferienjobs
23.06.2010: Deutsche Reiseleiter unerwünscht
16.06.2010: Urlaub – die schönsten Wochen des Jahres
14.06.2010: Frauenförderung und Frauenquote per Gesetz erzwingen
11.06.2010: Fußball während der Arbeitszeit
10.06.2010: Bundesarbeitsgericht kippt Emmely-Urteil
09.06.2010: Betreuung von Pflegefällen in der Familie
21.05.2010: Bewerbung Absage: Grund zur Klage?
30.04.2010: Keine Raucherpausen für Mitarbeiter der Stadt Köln
19.04.2010: Arbeitsrecht zur Urlaubsplanung
26.03.2010: Das Aufhängen von Pin-Up-Kalendern
12.11.2009: Überwachung am Arbeitsplatz
08.10.2009: Bewerbungsmappen im Internet
05.08.2009: Risiko Blau machen
15.07.2009: Kündigung und ihre Gründe

Privatkunden
hesseschrader.com

Privatkunden

Beratung, Coachings und Seminare zu allen Themen rund um Bewerbung, Karriere und Arbeitswelt.

Wir über uns


Privatkunden

Arbeitssuchende und Arbeitnehmer sind Unternehmer in eigener Sache, deren Fähigkeiten im Arbeitsmarkt von Arbeitgebern benötigt und gesucht werden. Wir beraten Sie in Orientierungsphasen, stärken Ihre Selbstwahrnehmung und entwickeln mit Ihnen individuelle Strategien für Ihre Berufs- und Karriereplanungen. Wir unterstützen Hochschulabsolventen, Berufseinsteiger, Berufserfahrene und Führungskräfte bei allen wichtigen Themen der Bewerbungs-, Karriere- und Arbeitswelt.


Firmenkunden


Trainerakademie


Bücher, E-Books & Muster


Career4Young & Testtrainings


Job, Stellenangebot, Mitarbeiter
Ihre Chance! Mitarbeiter/in Kundenmanagement und Seminare