Teilzeitarbeit ist für viele Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit, Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen. Doch aus dem geänderten Anstellungsverhältnis ergeben sich auch neue Rechte und Pflichten.
Auf der Webseite Anwalt.de werden verschiedene Gerichtsurteile und neue Entwicklungen zum Thema Teilzeitarbeit zusammengefasst. Demnach hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein beschlossen, dass der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch seiner Beschäftigten nicht einzig mit der Begründung ablehnen kann, dass sich alle Arbeitnehmer aus organisatorischen Gründen an die festgelegten Schichtzeiten halten müssen. Das Unternehmen steht zunächst in der Beweispflicht, dass eine solche Änderung in den Betriebsabläufen ein unzumutbares Zugeständnis ist und nicht mit einer anderen Ersatzkraft aufgefangen werden kann. In einem anderen Fall entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), das die Ablehnung von Teilzeitarbeit während der Elternzeit mit der Begründung, dass eine Führungsposition nicht in der Hälfte der Zeit ausgeführt werden kann, ungenügend ist. Denn auch Führungspositionen können theoretisch auf zwei Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Im Weiteren beschäftigt sich Anwalt.de mit der Frage, wer sich als Teilzeitkraft weiterhin privat versichern darf und wie es sich mit dem Urlaubsanspruch bei einem Wechsel von Voll- in Teilzeit verhält.
Weitere Informationen unter: http://www.anwalt.de/rechtstipps/teilzeitarbeit-die-neuesten-entwicklungen-fuer-teilzeitbeschaeftigte_015925.html
Verena Schorcht
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