Noch wenige Stunden bis zum Beginn der Fußball-WM. Doch leider sind viele der Spiele während der Arbeitszeit und da stellt sich die Frage, was ist erlaubt? Darf ich Spiele via LiveTicker oder Livestream am Arbeitsplatz verfolgen?
Bald geht sie los, die 19. Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika. Während das Auftakt-Spiel unserer Nationalmannschaft am Sonntag um 20.30 Uhr sicher von den meisten verfolgt werden kann, so sieht es mit dem zweiten Spiel schon ein wenig anders aus. Am kommenden Freitag ist dann bereits um 13.30 Uhr der Anpfiff gegen Serbien. Viele Fußballbegeisterte werden zu dem Zeitpunkt sicher noch arbeiten und keine Möglichkeit zum Fernsehschauen haben. Da mag bei manchen die Verlockung groß sein, das Spiel mittels LiveTicker oder gar Livestream verfolgen zu wollen. Doch Vorsicht, der Internetanschluss ist ein durch den Arbeitnehmer finanziertes Arbeitsmittel und ist generell für private Zwecke nicht zu nutzen. Darüber hinaus leistet der Arbeitnehmer während dieser Zeit keine Arbeitsleistung, für die ihn sein Chef aber bezahlt. Die Nutzung des Internets zur Verfolgung der Spiele sollte demnach so gering wie möglich ausfallen, bzw. auf die Pausen verlegt werden und mit dem Chef abgesprochen sein.
Verena Schorcht
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