In europäischen Städten werden deutsche Reiseleiter immer öfter an ihrer Arbeit durch die Polizei gehindert. Länder wie Italien, Spanien, Frankreich und Griechenland sind der Meinung, dass einheimische Arbeitskräfte diesen Job erledigen sollten und nicht Deutsche.
Warum sollte ein Deutscher den Job erledigen, den auch ein Einheimischer verrichten kann? Das sehen zumindest Länder wie Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Österreich oder Griechenland so. Wie Sueddeutsche.de berichtet, werden darum immer häufiger deutsche Reiseleiter in europäischen Städten schikaniert und an der Ausübung ihres Jobs durch die Polizei gehindert. Wie zum Beispiel kürzlich in Madrid, als die lokale Polizei einer deutschen Reiseführerin erklärte, dass das nur die lokalen Guides dürften und ihr mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro drohten.
Dabei gibt es seit 2007 eine EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen. Allerdings sind wohl einige Italiener der Meinung, dass die Verordnung wohl nicht für Italien gelte. In Deutschland dürfen sich ausländische Reiseleiter frei bewegen, bis auf einige wenige Ausnahmen wie den Kölner Dom oder Schloss Neuschwanstein, wo nur geschultes Personal durch die Räumlichkeiten führen darf. Auch in Großbritannien, Belgien, Irland, Tschechien oder den skandinavischen Ländern können Fremdenführer ungehindert ihre Tätigkeit ausüben.
In Italien kam es bereits zu einem Rechtsstreit durch sämtliche Instanzen, weil ein Reiseveranstalter das durch die örtliche Polizei von Venedig verhängte Bußgeld in Höhe von 1446,08 Euro nicht bezahlen wollte. Das Oberste Gericht in Rom entschied schließlich zugunsten der Deutschen mit der Begründung, europäisches Recht stehe über den regionalen Gesetzen. Allerdings will sich bis jetzt noch keiner so richtig daran halten.
Weitere Informationen unter: http://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitsverbot-fuer-deutsche-reiseleiter-bitte-draussen-warten-1.24441
Verena Schorcht
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