In den Ferien nutzen viele Schüler und Studenten die freie Zeit zum arbeiten, um sich etwas hinzuverdienen. Aber beim Ferienjob gibt es einiges zu beachten. Wer darf was arbeiten und wie viel darf man als Bafög- und Kindergeldempfänger verdienen? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz, den Steuern und den Sozialabgaben aus?
In einigen Bundesländern haben die Ferien bereits begonnen und die restlichen folgen auch bald. Zeit um sich als Schüler oder Student noch etwas hinzuzuverdienen. Wie Zeit.de berichtet, gibt es dabei jedoch einiges zu beachten. Als Schüler zum Beispiel kommt es dabei auf das Alter an. Kinder unter 13 Jahren dürfen überhaupt nicht beschäftigt werden. Zwischen 13 und 15 Jahren dürfen sie nur bedingt und auch nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen an Werktagen bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings gibt es auch hier noch Einschränken bei der Tätigkeit und dem genauen zeitlichen Rahmen. Auch dürfen sie nicht an gefährlichen Arbeitsplätzen arbeiten oder schwer heben, nicht Lärm, Hitze oder Kälte ausgesetzt werden oder im Akkord arbeiten. Ab dem 18. Lebensjahr unterstehen sie nicht mehr dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dürfen daher nicht nur in den Ferien, sondern auch neben der Schule einer Beschäftigung nachgehen.
Studenten dürfen während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche arbeiten. Beiträge zur Rentenversicherung müssen nur gezahlt werden, wenn der Student mehr als zwei Monate am Stück oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr jobbt.
Weitere Informationen unter: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2010-06/ferienjob-studenten-schueler?page=1
Verena Schorcht
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