Viele Arbeitnehmer hangeln sich von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten. Aus diesem Grund gibt es das so genannte Befristungsrecht, das nun geändert wurde.
Bislang durften Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ihrer Arbeitnehmer auf bis zu zwei Jahre ohne besondere Angabe von Gründen befristen. Ausgenommen davon waren Arbeitnehmer, die das Unternehmen schon einmal beschäftigt hatte - egal ob befristet oder unbefristet. Wie haufe.de berichtet hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit ihrem Urteil vom 6. April 2011 das Befristungsrecht geändert. Befristete Zweijahres-Verträge können nun auch an ehemalige Arbeitnehmer ausgestellt werden, wenn zwischen dem vorherigen und dem jetzigen Arbeitsverhältnis eine Zeitspanne von mindestens drei Jahren liegt. Damit soll einerseits immer noch eine Kette von Arbeitsverträgen mit Befristungen verhindert, andererseits aber auch ein etwaiges Einstellungshindernis für Arbeitgeber zur Seite geräumt werden, die mit einer schwankenden Auftragslage rechnen müssen.
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