Kurze Raucherpausen sind für die Mitarbeite der Stadt Köln nicht gestattet. Darüber hinaus Ist der Arbeitgeber zur Einrichtung eines Raucherraumes nicht verpflichtet.
Raucher haben es in Zukunft noch schwerer. Wie die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Münster bestätigten, sind Arbeitgeber zur Errichtung eines Raucherraumes nicht verpflichtet. In den Augen des Gerichts sei es den Mitarbeitern zumutbar für ihre Pause ins Freie zu gehen. Außerdem steigt die Tabakkonzentration in der Luft um die Raucherräume herum zwangsläufig an, was die Nichtraucher nicht akzeptieren müssen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts und wies den Berufungsantrag eines betroffenen Mitarbeiters zurück. Der Gang ins Freie zur Zigarettenpause sei den Mitarbeitern jedoch nicht innerhalb der Kernarbeitszeit gestattet. Während dieser Zeit besteht grundsätzlich für alle Bediensteten Anwesenheitspflicht, um am Arbeitsplatz persönlich oder telefonisch erreichbar zu sein.
Weitere Informationen unter: http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2010/04/09/kein-raucherraum-oder-raucherpausen-fuer-beschaeftigte-der-stadt-koeln.php
Verena Schorcht
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