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Thema: Arbeitsrecht


01.11.2011

Mythen des Arbeitsrechts

Die Irrungen und Wirrungen am Arbeitsplatz

Wie viel hat der Chef zu melden, wenn es um die Liebesbeziehung zweier Mitarbeiter geht? Und wer hat wann ein Recht auf Teilzeit? Erfahren Sie es hier.

Das deutsche Recht ist zumindest für Nichtjuristen ein undurchschaubares Buch mit sieben Siegeln – das Arbeitsrecht stellt da keine Ausnahme dar und lässt viel Raum für Spekulationen und Gerüchtebildung. Zeit Online hat sich jetzt zur Aufgabe gemacht, die größten Mythen des Arbeitsrechts aufzuklären. Im zweiten Teil der Serie geht es um Fragen zu Voll- und Teilzeit, Versetzung, Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz oder das Anschwärzen von Kollegen beim Chef. So sind größere Unternehmen beispielsweise in den meisten Fällen dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Wunsch auf Teilzeit zu erfüllen. Andersherum, von Teilzeit auf Vollzeit, sieht es schon anders aus. Denn hat sich der Arbeitnehmer erst einmal für die reduzierte Arbeitszeit entschieden, entsteht erst nach zwei Jahren wieder ein Anspruch auf Vollzeit. Überraschend ist auch die Tatsache, dass laut Arbeitsrecht der Chef sich durchaus in die Beziehung zweier Mitarbeiter einmischen darf – zumindest dann, wenn die Arbeit darunter leidet. Ewiglange Liebesbeteuerungen, die die Pausenzeiten überschreiten, sind ebenso ungern gesehen wie lautstarkes Wälzen von Beziehungsproblemen. Sitzen die beiden Turteltauben in einem Büro, darf der Arbeitgeber einen von beiden auch umsetzen – wenn das keine Verschlechterung der Arbeitsplatzbedingungen bedeutet.

Weitere Informationen: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-10/arbeitsrecht-irrtuemer


Alexandra Jabs Büro für Berufsstrategie



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