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Thema: Bewerbung


18.12.2015

Wer erstattet Ihnen die Bewerbungskosten?

Die Bewerbungsphase gestaltet sich für viele Bewerber nicht nur nervenaufreibend, weil sie nicht wissen, wann und wo sie einen Job bekommen, sondern kann vor allem bei einer größeren Menge Bewerbungen auch teuer werden. Diese Kosten müssen Sie aber nicht alleine tragen. Lassen Sie sich unterschiedliche Ausgaben von verschiedenen Seiten erstatten.

Kosten für Bewerbungsunterlagen – Was übernimmt die Bundesagentur für Arbeit?

Wenn Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder auf der Suche nach einer Ausbildung sind, unterstützt Sie die Arbeitsagentur unter anderem mit Geldzuwendungen zu Ihren Bewerbungsunterlagen. Sie müssen diese aber im Voraus beantragen. Es wird außerdem geprüft, ob Sie sie nicht selbst übernehmen können.

Bei der schriftlichen Bewerbung müssen Ausgaben für Druck, Mappe, Bewerbungsfoto, Porto etc. getätigt werden. Oft zahlt die Bundesagentur für Arbeit pauschal 5 Euro pro Bewerbung, für eine digitale 1 Euro. Die Übernahme zusätzlicher Unkosten für beispielsweise beglaubigte Kopien, Führungszeugnis oder Hygieneschulungen im Lebensmittelbereich kann ebenfalls beantragt werden. Von der Arbeitsagentur erhalten Sie gegebenenfalls außerdem Geld für einen neuen Anzug oder einen Friseurbesuch, wenn Sie dieses selbst nicht aufbringen können, um auf dem Bewerbungsfoto professionell zu erscheinen und im Bewerbungsgespräch authentisch auftreten zu können.

Je mehr Bewerbungen Sie schreiben, desto mehr Kosten entstehen. Versuchen Sie daher von Anfang an alles richtig zu machen und nicht an den falschen Enden zu sparen. Hier finden Sie Tipps für die Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen . Wenn Sie zum Beispiel davon ausgehen, dass der Empfänger Ihrer Bewerbung das Porto übernimmt, hat dieser sofort einen schlechten ersten Eindruck oder er nimmt die Bewerbung gar nicht erst an. Dann müssen Sie weitere Bewerbungen absenden, die ebenfalls Geld kosten. Ebenso sollten Sie beim Vorstellungsgespräch nicht als erstes fragen, ob die Anreisekosten übernommen werden.

Ausgaben für das Bewerbungsgespräch – Muss der potentielle Arbeitgeber dafür aufkommen?

Wenn Ihre Bewerbungen erfolgreich waren, werden Sie bald zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Die erste Freude über solche Einladungen wird jedoch getrübt, wenn Sie feststellen, dass Sie demnächst durch ganz Deutschland reisen müssen, um bei verschiedenen Arbeitgebern vorzusprechen. Denn die Anreise per Auto, Bus oder Bahn kann hohe Spesen verursachen.

Die gute Nachricht für Sie ist aber, dass Ihr potentieller Arbeitgeber Ihnen diese Unkosten erstatten muss, wenn er es vorher nicht ausdrücklich, schriftlich verneint hat. Üblich ist dabei die Erstattung in Form der häufig verwendeten Fahrtkostenpauschale oder eines 2. Klasse-Bahntickets. Wenn die Wegbeschreibung per Taxi beschrieben wurde, können auch diese Kosten übernommen werden. Möglicherweise ist das Unternehmen aber auch nur dazu bereit, die Anfahrt zu finanzieren und Sie müssen sie Rückfahrt selbst bezahlen. Solche Regelungen müssen aber im Voraus kommuniziert worden sein, sonst sind sie anfechtbar. Im Zweifel erkundigen Sie sich lieber vorher.

Übernachtungskosten müssen nur übernommen werden, wenn die Hin- und Rückfahrt an einem Tag nicht möglich ist. Verweigert die Firma Ihnen die Zahlung, können Sie beim Finanzamt immerhin noch Werbungskosten geltend machen. Sammeln Sie alle Belege und reichen Sie diese zusätzlich zu Ihrer Steuererklärung ein. Als Werbungskosten können Sie auch die oben genannten Ausgaben für die schriftliche Bewerbung absetzen, wenn Sie nicht übernommen wurden.

Sie sehen also, dass die Kosten für Ihre Bewerbung und die nachfolgenden Vorstellungsgespräche keine Hürde für den Erfolg dieser darstellen sollten. Konzentrieren Sie sich deshalb beruhigt auf die eigentliche Aufgabe. In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten können.


Ein Gastartikel von Jakob Ludwig



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